Auf Bürgersteig fahrender Radfahrer haftet bei Unfall
(LifePR) - Ein Pkw fuhr aus einer Hofeinfahrt und musste den Gehweg überqueren, um auf die Straße zu gelangen. Dort kam es zu einer Kollision mit einem von links kommenden Radfahrer. Der Pkw-Fahrer verlangte Schadenersatz vom Radfahrer. Vor Gericht gab er an, er sei langsam aus der Hofeinfahrt gefahren, die seitlich durch Hauswände begrenzt ist, sodass der schmale Fußweg schwer einsehbar war. Der Radfahrer sei unerlaubt auf dem Gehweg und mit flottem Tempo nahe der Hauswand gefahren. Das LG hat festgestellt, dass ein verbotswidrig auf dem Bürgersteig fahrender erwachsener Radfahrer den durch einen Zusammenstoß mit dem aus einer Hofeinfahrt herausfahrenden Pkw entstandenen Schaden allein zu tragen hat, wenn den Pkw-Fahrer kein Verschulden trifft, erläutern ARAG Experten (AG Hannover, Az.: 562 C 13120/10).
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Datum: 01.06.2011 - 04:09 Uhr
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