Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfüm
(LifePR) - Grundsätzlich dürfen innerhalb des EU-Binnenmarktes Waren frei gehandelt werden. Zölle und Steuern fallen also nicht an. Doch gibt es Ausnahmen. Zu beachten sind insbesondere einige so genannte hochsteuerbare Waren. Das sind Waren, für die neben der Mehrwertsteuer besondere Verbrauchssteuern erhoben werden. Zu diesen hochsteuerbaren Waren zählen vor allem Kaffee, Alkohol, Zigaretten, Parfüms und Eau de Toilettes. Während den meisten Menschen bekannt ist, dass auf Alkohol und Zigaretten neben der Mehrwertsteuer eine Verbrauchssteuer erhoben wird, ist die Kaffeesteuer als Verbrauchssteuer relativ unbekannt. Werden jedoch Kaffee oder auch nur kaffeehaltige Produkte (Kaffeepads, Cappuccinopulver, u.s.w.), beispielsweise günstig aus den Niederlanden bestellt - dort gibt es keine Kaffeesteuer - muss diese nachträglich gezahlt werden, ansonsten liegt Steuerhinterziehung vor. Wenn auf Internetseiten damit geworben wird, der Versand sei steuerfrei, sind daher oft potentielle Betrüger am Werk. Auch beim Kauf von so genannten EU-Zigaretten ist Vorsicht geboten. Auf keinen Fall sollten bei solchen Transaktionen Vorauszahlungen getätigt werden.
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Datum: 30.05.2011 - 04:11 Uhr
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