Einfuhr aus Drittländern
(LifePR) - Innerhalb des EU-Binnenmarktes sind Kaffee, Alkohol, Zigaretten und Parfüms die für Verbraucher einzigen relevanten zollpflichtigen Waren. Außerhalb der EU jedoch fallen bei der Einfuhr fast aller Produkte Abgaben an. Für sämtliche Waren, die über das Internet in einem Drittland bestellt und von dort aus nach Deutschland versandt werden, müssen Zölle und eventuell weitere Abgaben entrichtet werden. Allerdings gilt auch hier die Freigrenze von 22 EUR. Es gibt allerdings einen Unterschied bezüglich der Freigrenze zwischen Zöllen und Steuern: Bis zu einem Wert von 22 EUR pro Sendung werden keinerlei Einfuhrabgaben erhoben, Zölle fallen erst ab 150 EUR an. Ab 22 EUR sind daher trotz der Freigrenze die Einfuhrumsatzsteuer und eventuelle Sondersteuern zu entrichten. Für alkoholische Erzeugnisse, Parfüm und Eau de Toilette gilt die Zollbefreiung bis 150 EUR nicht.
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Datum: 30.05.2011 - 04:14 Uhr
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