Markenware und Einfuhrverbote
(LifePR) - Äußerste Vorsicht ist geboten, wenn Markenartikel zu auffällig niedrigen Preisen angeboten werden. Dies wird meist daran liegen, dass der Verkäufer entweder nicht über die Lizenz verfügt das Produkt zu verkaufen, oder es sich schlicht um Fälschungen handelt. Zu beachten sind auch Einfuhrverbote für bestimmte Artikel. Nahrungsergänzungsmittel können unter das deutsche Arzneimittelgesetz fallen und können dann nur auf ärztliche Verordnung über eine Apotheke bezogen werden. Einfuhrverbote bestehen auch für im Ausland frei verkäufliche Waffen oder Feuerwerkskörper bzw. für jugendgefährdende oder verfassungswidrige Schriften (Computerspiele, Bücher, etc). In diesen Fällen kann der Zoll die Produkte beschlagnahmen. Der Beschlagnahme folgt eine zweiwöchige Frist, innerhalb derer der Maßnahme widersprochen werden kann. Wird die Beschlagnahme rechtskräftig, wird die Ware eingezogen und schließlich vernichtet.
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Datum: 30.05.2011 - 04:15 Uhr
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