Von Rollen und Stöckelschuhen...
(LifePR) - Bürostühle mit Rollen und Echtholzparkett sind natürliche Feinde. Verzichtet ein Mieter aber trotzdem nicht auf den Gebrauch eines solchen Sitzmöbels und hinterlässt damit unübersehbare Schäden am edlen Bodenbelag, muss die private Haftpflichtversicherung des Mieters zahlen. Das entschieden neulich die Richter am Landgericht Dortmund. Der Mieter hatte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die auch Schäden an gemieteten Wohnräumen abdeckt. Der Versicherer sah sich jedoch nicht zuständig, da er von einer "vertragsgemäßen Beanspruchung" des Parketts ausging, welche nicht vom Deckungsschutz umfasst sei. Der Mieter verklagte seinen Versicherer und bekam Recht, da festgestellt wurde, dass der Schaden grds. vom Versicherungsumfang gedeckt ist, da es sich wohl nicht mehr um vertragsgemäßen Gebrauch handelt. Das bedeutet aber nicht, dass Vermieter in jedem Fall für Schäden am Parkett Ersatz vom Mieter oder dessen Haftpflichtversicherung bekommen, erläutern ARAG Experten. Das Amtsgericht Freiburg hat beispielsweise entschieden, dass kleine Schäden durch Stöckelschuhe als normale Gebrauchsspuren eingestuft werden müssen, die der Vermieter hinzunehmen hat (LG Dortmund, Az.: 2 T 5/10 und AG Freiburg, Az.: 2 C 3188/90).
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Datum: 23.05.2011 - 04:56 Uhr
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