Apps: Schwieriger Umtausch
(LifePR) - Der Trend zum Smartphone ist ungebrochen - und damit auch der Download von Apps. Allein im App Store von Apple können über 350.000 Apps heruntergeladen werden. Wer eine App kauft, sollte sich aber sicher sein, dass er sie auch wirklich nutzen möchte. Einen generellen Anspruch auf den Umtausch der Applikationen - ganz gleich bei welchem Anbieter - gibt es nämlich nicht. Anrecht auf Ersatz besteht juristisch betrachtet nur dann, wenn die Ware beim Kauf mangelhaft war oder Fehler aufwies. Dann kommt der sogenannte Gewährleistungsanspruch zum Tragen. Da die Lieferung der App durch den Download sofort stattfindet, existiert auch kein Widerrufsrecht. Wer trotzdem eine falsche App herunterlädt, muss sich bei den meisten Anbietern an den Kundenservice wenden und dort den Umtausch genau begründen. Apple weist bereits in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass Apps nur umgetauscht werden können, wenn der Download "unakzeptabel schlecht" ist. Ein recht großzügiges Angebot macht Google in seinem Android Market: Wer hier eine App kauft, hat ein 15-minütiges Umtauschrecht. Die App kann auch dann umgetauscht werden, wenn Sie dem Käufer nicht gefällt. Um bösen Überraschungen vorzubeugen empfiehlt sich deshalb, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters genau zu lesen und sich über seinen Umgang mit einem Umtausch bereits vor dem Kauf zu informieren.
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Datum: 23.05.2011 - 04:57 Uhr
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