DAV unterstützt Einrichtung einer Stiftung Datenschutz
(LifePR) - Die geplante Einführung einer "Stiftung Datenschutz" wird vom Deutschen Anwaltverein (DAV) ausdrücklich unterstützt. Bisher liegt ein Satzungsentwurf des Bundesministeriums des Innern vor, eine Ressortabstimmung ist noch nicht erfolgt.
"Eine solche Stiftung würde eine Stärkung des Datenschutzes durch Transparenz und einen wichtigen Schritt in Richtung der notwendigen Modernisierung des Datenschutzrechtes markieren", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV?Präsident. Er appelliere an den Gesetzgeber, die Stiftung als völlig unabhängige Einrichtung auszugestalten. Nur so könne Vertrauen aufgebaut werden. Unabdingbar sei deshalb, dass die Finanzierung der Stiftung nicht durch die Wirtschaft erfolgt, deren Produkte, Leistungen und auch Datenschutzperformance ggf. zu bewerten sei. Aus gleichem Grund solle die Stiftung Datenschutz der Wirtschaft selbst kein (entgeltliches) Prüfungszertifikat für konkrete Datenschutzlösungen anbieten. Aber auch gegenüber der öffentlichen Verwaltung und den Datenschutzbehörden sollte die Stiftung strikt die Unabhängigkeit wahren. Zugleich sollte sie den Dialog mit allen Beteiligten, naturgemäß vor allem mit den Datenschutzbehörden, suchen und fördern, um die Entwicklung des Datenschutzes zu unterstützen.
Nachdem im Koalitionsvertrag erstmals von einer "Stiftung Datenschutz" die Rede war, hat der DAV direkt die Initiative ergriffen und ein Eckpunktepapier für die Errichtung einer solchen Stiftung, orientiert an der Stiftung Warentest, entworfen. Den zuständigen Ministerien wurde dieses dann unmittelbar im Dezember 2009 zugeleitet und diente als Grundlage für die nun geplante Stiftung. Das Eckpunktepapier finden Sie hier [http://www.anwaltverein.de/downloads/gebuehrenrecht/2009-12-09-Eckpunktepapier-Stiftung-DatenschutzEndfassung.pdf].
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Datum: 09.05.2011 - 05:08 Uhr
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