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Entsorgung von Elektronikschrott

ID: 401706


(LifePR) - Die Halbwertszeit elektronischer Geräte verkürzt sich zusehends durch immer neuere und schnellere Entwicklungen. So kommen beispielsweise bei hochwertigen Mobiltelefonen stetig neue Geräte auf den Markt. Mit dem Wechsel oder einem irreparablen Defekt des Geräts wird vielfach auch ein neues Ladegerät notwendig, da diese bislang untereinander nicht kompatibel sind. Das überflüssige Ladegerät muss dann durch den Verbraucher ordnungsgemäß entsorgt werden, ARAG Experten geben Tipps.
Das ElektroG
Die Entsorgung solcher Geräte wird in Deutschland durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geregelt, mit dem europäische Richtlinien umgesetzt wurden. Danach müssen sogenannte Altgeräte aus Privathaushalten getrennt vom sonstigen Abfall entsorgt werden. Keinesfalls dürfen Altgeräte aufgrund der potentiellen Belastung der Umwelt durch giftige Stoffe in den Hausmüll. Vielmehr sind durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsbetriebe Sammelstellen einzurichten, an denen Geräte aus Privathaushalten unentgeltlich abgegeben werden können. Auch ist die Abholung entsprechender Geräte gesetzlich vorgesehen. Diese gesonderte Sammlung dient der Entlastung der kommunalen Entsorgungsbetriebe und der kommunalen Abfallgebühren: Die gesammelten Geräte werden in unterschiedlichen Kategorien zur Abholung und zur anschließenden fachgerechten Entsorgung durch die Hersteller bereitgestellt. Die Kosten für Logistik und Entsorgung haben die Hersteller selbst zu tragen. Um die Hersteller in ihre Produktverantwortung nehmen zu können, sind sie zur Registrierung beim Umweltbundesamt als zuständiger Behörde verpflichtet. Registrierung und Logistik bezüglich Abholung und Entsorgung obliegt der "stiftung elektro-altgeräte register" (Stiftung ear) in Fürth als gemeinsamer Stelle der Hersteller im Sinne des ElektroG.
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
Über die Möglichkeiten der Entsorgung vor Ort sind private Haushalte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu informieren. Zur näheren Information hinsichtlich der Entsorgung von Altgeräten sollte daher zunächst mit der zuständigen Stelle, etwa der Gemeinde oder dem ortsansässigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Kontakt aufgenommen werden. Den Herstellern der Geräte bleibt es insgesamt frei, ein eigenständiges Rücknahmesystem für die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten zu betreiben.




Standard für einheitliche Ladegeräte
Um eine unnötige Belastung durch nicht mehr benötigte Ladegeräte in Zukunft zu verringern, wurde auf Bestreben der Europäischen Kommission für datenübertragungsfähige Mobiltelefone ein Standard für einheitliche Ladegeräte entwickelt. Die meisten großen Hersteller solcher Geräte erkennen diesen Standard bereits an und haben sich durch eine gemeinsame Erklärung verpflichtet, die Ladegeräte entsprechend zu vereinheitlichen. Dies soll nicht nur zu einer Nutzungserleichterung und zu mehr Umsatz in der Wirtschaft, sondern auch zu einer Vermeidung von Müll führen. Es bleibt abzuwarten, ob die Vereinheitlichung der Ladegeräte erfolgreich verläuft und auch in anderen Bereichen mobiler Geräte Einzug erhält.


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Datum: 09.05.2011 - 04:19 Uhr
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Recht und Verbraucher


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