So werden Sie in Heimarbeit abgerechnet
Bezahlung in der Heimarbeit: So werden Sie abgerechnet
(businesspress24) - Viele Menschen träumen von einem Nebenjob, in dem sie von zu Hause aus Geld verdienen (http://www.geldverdienen.info) können. Finden Sie so eine Heimarbeit, stellt sich oft die Frage, wie Sie bezahlt werden. Die verschiedenen Möglichkeiten erfahren Sie hier.
Möglichkeit 1: Der Minijob
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung auf 400 EUR Basis. Da jeder Mitarbeiter bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss, entstehen dem Unternehmen so Kosten, die es natürlich nur bei stetiger und zuverlässiger Arbeit entrichten kann und will. Wenn Sie auf ihrer Suche eine Heimarbeit (http://www.heimarbeit-geld.de) auf der Basis eines Minijobs angeboten bekommen, ist das ein Anzeichen dafür, dass Sie einen seriösen Anbieter für Heimarbeit gefunden haben.
Möglichkeit 2: Die freie Mitarbeit
Wenn Sie kreativ arbeiten, beispielsweise als Texter oder Grafiker, bietet sich die freie Mitarbeit an. Als freier Mitarbeiter müssen Sie sich beim zuständigen Finanzamt anmelden und über ihre Einkünfte mit der Einnahme-Überschussrechnung Buch führen. Ihrem Auftraggeber stellen Sie eine einfache Rechnung, mit der er Ihre Heimarbeit in der Regel schnell bezahlt.
Möglichkeit 3: Das eigene Gewerbe
Mit einem eigenen Gewerbe dürfen Sie alle möglichen Tätigkeiten in Heimarbeit durchführen. Das Gewerbe müssen Sie bei der zuständigen Stadtverwaltung anmelden. Dies kostet einmalig ca. 20 EUR. Auch als Gewerbetreibender müssen Sie Buch führen und ihrem Auftraggeber eine Rechnung stellen. Vorsicht: Wenn Sie nur für einen einzelnen Arbeitgeber arbeiten, kann es sein, dass ihre Heimarbeit als scheinselbstständig gewertet wird. Das ist in Deutschland nicht erlaubt und für zu Ärger mit Kranken- und Sozialversicherungen!
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Torsten Stieler
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Vierteljahr 2011 ">
Datum: 05.05.2011 - 01:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: St.Kappesser
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Engelstadt
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Kategorie:
Finanzwesen
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