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Achtung Straßenschäden: Unfallrisiko durch Schlaglöcher

ID: 393514

Wer haftet bei Straßenschäden?


(LifePR) - Der kalte Winter hat den Straßenbelägen mächtig zugesetzt. Viele Straßen haben Frostaufbrüche, Schlaglöcher und Risse, die für Autofahrer und Motorradfahrer ein besonderes Unfallrisiko darstellen. Die Haftung bei Schäden ist oft strittig, darauf weist Heiko Eckel, Leiter der Abteilung Kraftfahrt Schaden der SV SparkassenVersicherung (SV) hin.
Wer kommt für Personen- und Fahrzeugschäden auf, die bei einer Fahrt durch ein Schlagloch entstanden sind? Für den ordnungsgemäßen Zustand der öffentlichen Straßen sind die Kommunen, Landkreise oder der Bund zuständig. Sie müssen ihrer "Verkehrssicherungspflicht" nachkommen und vor Schlaglöchern oder anderen Schäden warnen und Schutzmaßnahmen treffen, falls der Schaden nicht sofort behoben werden kann. Neben Warnschildern können dies auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sein. "Damit sind die Behörden auf der sicheren Seite. Der Geschädigte bleibt fast immer auf den Kosten für seinen Schaden sitzen", so Heiko Eckel. Ausnahmen sind selten, beispielsweise wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch ein bestimmtes Schlagloch entstanden ist und keine Warnschilder aufgestellt waren. Gleichzeitig hat aber jeder Verkehrsteilnehmer die Pflicht, seine Geschwindigkeit nicht nur an die persönlichen Fähigkeiten, sondern insbesondere an die Straßen- und Verkehrsverhältnisse anzupassen. Aus diesen Gründen ist die Haftungsfrage bei Schlaglochschäden häufig strittig.
Der Versicherungsexperte empfiehlt, sowohl den Straßenzustand als auch den Schaden am Fahrzeug mit Fotos zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits gut gerüstet zu sein. Auch die Polizei sollte informiert und gegebenenfalls sollten Adressen und Telefonnummern von Zeugen notiert werden.
Um langwierige Diskussionen mit den Behörden und möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen aus dem Wege zu gehen, empfiehlt Eckel, privat vorzusorgen. Denn Schlaglochschäden am Auto oder Motorrad sind über eine Vollkaskoversicherung gedeckt. Werden nur Reifen beschädigt, zahlt die Versicherung übrigens nicht. In jedem Fall wird der vereinbarte Selbstbehalt angerechnet. Allerdings hat eine Schadenmeldung immer auch eine Umstufung in der Schadenfreiheitsklasse zur Folge. Ob es sich also für den Geschädigten lohnt, jeden Schaden seiner Versicherung zu melden, sollte vorher geprüft werden, so Heiko Eckel. Hier reicht ein kurzer Anruf bei seiner Versicherung.




Personenschäden werden von der Vollkaskoversicherung nicht übernommen. Hier könnte auf die zuständige Behörde zugegangen werden. Da es aber schwer ist, einen Ausgleich zu bekommen, ist eine private Vorsorge über eine Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung ratsam.


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Datum: 26.04.2011 - 05:44 Uhr
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