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Ordnungswidrigkeit

ID: 393436


(LifePR) - Grundsätzlich ist man aber nicht dazu verpflichtet, sein Fahrzeug mit einer Umweltplakette auszustatten. Solange man außerhalb einer Umweltzonen fährt, stellt dies kein Problem dar. Möchte man mit seinem Fahrzeug jedoch eine ausgewiesene Umweltzone befahren, muss an der Windschutzscheibe eine Umweltplakette mit dem dazugehörigen Fahrzeugkennzeichen angebracht sein. Das Fahrzeugkennzeichen und das auf der Plakette angegebene Kennzeichen müssen dabei übereinstimmen. Sollte sich das Kfz-Kennzeichen nach einer Ummeldung (Verkauf des Fahrzeugs oder Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk) geändert haben, muss eine neue Umweltplakette erworben werden.




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Beschränkte Arbeitnehmerhaftung bei grober Fahrlässigkeit
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 26.04.2011 - 04:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 393436
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Recht und Verbraucher


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