Die Prozesskostenhilfe
(LifePR) - Im Unterschied zum Beratungshilfeschein erfasst sie die Übernahme von Kosten im gerichtlichen Verfahren. Durch die Bewilligung der PKH wird die Partei von der Zahlung der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten befreit. Soweit jedoch die Partei dazu in der Lage ist, muss sie sich aber an den Kosten des Prozesses beteiligen. Hierzu kann das Gericht Anordnungen treffen, etwa welche Beiträge bzw. welche monatlichen Raten an die Gerichtskasse zu zahlen sind. Auch kommt eine Rückzahlung in Betracht, wenn sich die finanzielle Situation zukünftig verbessert. Nicht von PKH erfasst werden die Rechtsanwaltskosten der Gegenpartei, erläutern ARAG Experten. Wer den Prozess verliert, muss daher in der Regel die Kosten des Gegners erstatten, selbst wenn ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden war. Der Antrag auf PKH ist beim zuständigen Prozessgericht schriftlich zu stellen oder vor der Geschäftstelle zu Protokoll zu erklären. In dem Antrag müssen die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dargestellt und die Beweismittel angegeben werden.
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Datum: 14.04.2011 - 08:24 Uhr
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