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Steuerliche Behandlung von Heimarbeit

ID: 387387

Auch die Heimarbeitübers Internet muss versteuert werden


(businesspress24) - Die Art der Arbeit mag manchen dazu verführen: Wer von zu Hause aus in Heimarbeit mit einem Nebenjob Geld verdienen will, gerät leicht in die Versuchung, diese Tätigkeit dem Finanzamt zu verschweigen. Wer sich darauf einlässt, handelt illegal! Auch Einkünfte aus einem Nebenjob übers Internet müssen versteuert werden!

Einkünfte aus der Heimarbeit in der Steuererklärung angeben

Bei seiner jährlichen Steuererklärung wird man nach Nebeneinkünften gefragt. In diese Rubrik trägt man ein, was die Heimarbeit (http://www.heimarbeit-geld.de) gebracht hat. Das Finanzamt schlägt diese Einkünfte dem Verdienst zu, den man mit seinem regulären Beruf erzielt und prüft anhand der Steuertabelle, ob man eventuell etwas nachzahlen muss an Steuern. Sollte das der Fall sein, erhält, man einen entsprechenden Bescheid von seiner Finanzbehörde.
Wer Einkünfte erzielt, hat natürlich auch Möglichkeiten bei der Steuererklärung, dieses Einkommen durch nachgewiesene Ausgaben zu senken oder durch Pauschalen, falls die Ausgaben in ihrer Höhe nicht bedeutsam sind. Das gilt nicht nur für Haupteinkünfte, sondern auch für Nebeneinkünfte durch Heimarbeit.

Fragen zur steuerlichen Behandlung von Heimarbeit beantwortet das Finanzamt

Was im Einzelnen möglich ist bei der Steuererklärung, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Es gibt eine Vielzahl Varianten. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an Ihr Finanzamt - dort hilft man Ihnen gerne weiter.




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heimarbeit-geld.de



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Datum: 14.04.2011 - 03:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: St.Kappesser
Stadt:

Engelstadt


Telefon: 03721/286977

Kategorie:

Finanzwesen


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