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Bank- und Tankkarten des Arbeitgebers nicht für private Zwecke

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(LifePR) - Ein Disponent erhielt von seinem Arbeitgeber eine Kreditkarte und eine Tankkarte. Über das Konto der Firma kaufte er unter anderem bei Famila ein, erwarb ein privates Flugticket und bestellte Kinderkleider und Haushaltsgegenstände bei einem Versand. Mit der Tankkarte betankte er Fahrzeuge mit fünf verschiedenen Kraftstoffarten im Wert von mehr als 2.000 Euro. Als der Arbeitgeber diese Ausgaben bemerkte, stellte er alle Lohnzahlungen ein. Der Angestellte klagte und behauptete, er habe über die Arbeitgeberkonten ohne Beschränkung frei verfügen dürfen. Die Berufung vor dem LAG blieb ebenso ohne Erfolg wie die Vorinstanz. Stellt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Bank- und Tankkarten zur Verfügung, dienen diese grundsätzlich nur der Bestreitung dienstlicher Ausgaben. Dies gilt auch dann, wenn eine ausdrückliche Absprache fehlt, erklären ARAG Experten. Wer die Karten darüber hinaus auch für private Zwecke nutzt, muss darlegen und beweisen, dass er hierzu berechtigt gewesen ist (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 2 Sa 526/10).




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Datum: 13.04.2011 - 05:37 Uhr
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