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Kosten für "Fahrzeugvorbereitung" können verlangt werden

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(LifePR) - Ein Autofahrer parkte seinen PKW anlässlich eines Krankentransportes in der Feuerwehranfahrtszone eines Klinikums im Halteverbot. Das Klinikum hat eine Firma mit der "Parkraumbewirtschaftung", insbesondere dem Entfernen von Falschparkern, beauftragt. Aus dem Falschparken entstehende Schadensersatzansprüche waren an eben diese Firma abgetreten. Der Fahrzeughalter bezahlte, um seinen Wagen wiederzuerhalten, neben den Kosten für den Abschleppwagen auch die von der Beklagten geltend gemachte Pauschale für die "Fahrzeugvorbereitung" in Höhe von 90 Euro (netto) sowie Anfahrtskosten eines Mitarbeiters. Mit der Klage machte er u.a. die Rückzahlung der Abschleppkosten und der Pauschale geltend. Das Gericht entschied, dass die beklagte Firma einen Anspruch auf Erstattung der Pauschale hat. Der Geschädigte kann die zur Schadensbeseitigung erforderlichen Aufwendungen ersetzt verlangen. Die Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs und der Feststellung des Fahrers, insbesondere Personalkosten und Kosten der Beweissicherung, sind nach Auskunft der ARAG Experten daher ersatzfähig (LG München I, Az.: 15 S 14002/09).




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Datum: 13.04.2011 - 05:39 Uhr
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