Zweimal verurteilt: Münchmeyer Petersen Capital Austria AG
(LifePR) - Zweimal in kürzester Zeit hat das Landgericht München (Urteile vom 30.11.2010 Az: 28 O 8380/10 und vom 03.03.2011 Az: 22 O 1310/10) die Münchmeyer Petersen Capital Austria AG (Wien) wegen schwerwiegender Beratungs- und Prospektfehler zu 100% Schadensersatz verurteilt. Die Münchmeyer Petersen Capital Austriag AG ist eine Tochter der Hamburger MPC Gruppe. Erstritten wurden beide Urteile von der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Rössner Rechtsanwälte aus München (www.roessner.de).
In beiden Fällen ging es um falsche Angaben zur Emittentin und die falsche Zusicherung, selbst im schlimmsten Fall ("worst case") bekäme der Anleger mindestens sein eingezahltes Kapital voll zurück (garantierter Kapitalerhalt). Gekauft hatten die klagenden Anleger die 7,5 % Real Estate Garant Anleihe, bzw. die sogenannte Fortrust 5 Anleihe.
Mit dem Urteil folgte das Münchner Gericht einem bereits am 01.07.2010 ergangenen Urteil des LG Koblenz, in dem dieses einem Anleger in einem identischen Fall ebenfalls vollen Schadensersatz zugesprochen hatte.
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Rössner Rechtsanwälte Rechtsanwalt N. Bömcke, MPA (Harvard)
Rössner Rechtsanwälte Redwitzstr. 4,
81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0,
Fax 0049 89 99 89 22-33
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Datum: 25.03.2011 - 03:59 Uhr
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