businesspress24.com - BGH urteilt zu Beratungspflichten von Banken
 

BGH urteilt zu Beratungspflichten von Banken

ID: 372938

Zinssatz-Swap-Geschäfte


(LifePR) - Mit Urteil vom 22. März 2011 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach eigener Pressemitteilung über die Beratungspflichten der Banken bei sogenannten Zinssatz-Swap-Geschäften entschieden und die Bank zu Schadensersatz verurteilt.
Danach hat sich die beratende Bank pflichtwidrig verhalten, weil sie über besondere Umstände, die über das reine Gewinnerzielungsinteresse hinaus gingen, nicht aufgeklärt hatte. Diese Umstände waren hier, dass die beratende Bank die Risikostruktur des Anlagegeschäfts bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet hatte.
Zudem verwies das Gericht darauf, dass aufgrund des besonders hochkomplex strukturierten und riskanten Anlageprodukts auch eine gesteigerte Anforderung an die Beratung der Bank zu stellen war.
Insoweit bestätigt der Bundesgerichtshof über den entschiedenen Fall hinaus, dass sich die Beratungsanforderungen für Finanzvermittler und -berater an der Komplexität der Finanzanlage und der Höhe des speziellen Risikos auszurichten haben, andernfalls eine Haftung für die Fehlberatung erfolgen kann. Die Aufklärung durch den Anlageberater soll gewährleisten, dass der Anleger hinsichtlich des Anlagerisikos den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die beratende Bank.
Nach Presseberichten der Financial Times Deutschland vom 23. März 2011 kann das Urteil des BGH zu einer neuen Klageflut gegen deutsche Banken führen. So hatten vor allem Kommunen und Unternehmen gleichartige riskante Zinssatz-Swap-Geschäfte von Banken empfohlen bekommen und hohe Verluste hinnehmen müssen.
Ob Schadensersatzansprüche bestehen, bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung, die sich am Inhalt der jeweiligen Beratung im Bezug auf das angebotene Anlageprodukt orientieren muss. Auch die für Altfälle bestehende relativ kurze kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren kann einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken entgegen stehen.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ?Deutsche Bank- riskante Zinsgeschäfte" anschließen.




BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=385a39b0584b93c500f8f4587ff13fb0
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  The Social Network - Wie ein soziales Netzwerk entsteht
Wildtierverbot im Zirkus abgelehnt / PETA wirft CDU/CSU und FDP bewusstes und vorsätzliches Lügen vo
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 23.03.2011 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 372938
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

burg


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 184 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH urteilt zu Beratungspflichten von Banken
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 95


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.