businesspress24.com - Stuttgart 21 und der Feinstaub: Bahn missachtet gerichtliche Auflagen - Landesregierung schaut taten
 

Stuttgart 21 und der Feinstaub: Bahn missachtet gerichtliche Auflagen - Landesregierung schaut taten

ID: 372583


(ots) - Bahn ignoriert auf der Bahnhofsbaustelle Stuttgart
21 von der Deutschen Umwelthilfe vor Gericht erstrittene
Rußfilterpflicht für Baumaschinen und Baufahrzeuge - DUH dokumentiert
zahlreiche Verstöße gegen gerichtliche Auflagen - Deutsche Bahn
weigert sich, die richterlichen Auflagen umzusetzen -
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "CDU-Umweltministerin Gönner
hat ein Herz für Dieselstinker und verweigert den betroffenen
Anwohnern am 'schmutzigsten Platz Deutschlands' - dem Stuttgarter
Neckartor - Schutz vor dem giftigen Dieselruß

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart von Anfang
Dezember 2010 war eindeutig: Ab dem 1. Februar 2011 müssen alle auf
der Baustelle Stuttgart 21 eingesetzten Baumaschinen und -fahrzeuge
mit einem Dieselrußfilter ausgestattet sein, es sei denn die Bahn
kann als Bauherr nachweisen, dass es derartige Fahrzeuge oder
Maschinen mit Partikelfilter nicht gibt. Ebenso eindeutig verstößt
die Deutsche Bahn gegen die Auflage. Zahlreiche von der Deutschen
Umwelthilfe e. V. (DUH) seit dem 1. Februar 2011 dem
Verwaltungsgericht Stuttgart vorgelegte Fotodokumentationen beweisen
die massiven Verstöße. Es sind allesamt Fahrzeuge und Maschinen, die
entweder mit Rußfilter nachrüstbar sind oder von denen es
vergleichbare Typen mit Partikelfilter gibt
(http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2539).

"Es zeugt von einem hohen Maß an Selbstherrlichkeit, zunächst
einer gerichtlichen Verfügung zuzustimmen, um sie anschließend
schulterzuckend und systematisch zu ignorieren", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), die
durch die Unterstützung der Klage eines Anwohners die Auflagen vor
dem Verwaltungsgericht mit durchgesetzt hatte. Inzwischen hat die
Bahn auf die Vorwürfe in für sie typischer Weise reagiert: mit




Sichtschutzvorrichtungen versucht sie zu verhindern, dass weitere
Fotos aufgenommen werden können. Außerdem würden Schläuche auf
rußenden Auspuffen befestigt, um die gesundheitsschädlichen Rußwolken
nicht mehr offensichtlich nach der Seite bzw. oben zu entlassen,
sondern Richtung Boden entweichen zu lassen. Mit dieser rechtlich
illegalen Maßnahmen, werden die auf der Baustelle Beschäftigten
möglicherweise noch stärker belastet.

Statt die gerichtlichen Auflagen einzuhalten und zum Schutz der
Beschäftigten, von Anwohnern und Passanten saubere Baumaschinen und
-fahrzeuge einzusetzen, erkläre die Bahn nun, viele der auf dem
Baugelände eingesetzten Fahrzeuge gehörten gar nicht zur Baustelle S
21 oder sie bestreitet, dass die Aufnahmen von der Baustelle seien.
Die DUH hat entsprechende schriftliche Bestätigungen der Fotografen,
dass es sich um Fahrzeuge und Maschinen auf der S21 Baustelle
handelt.

Resch beklagt, dass die für die Luftreinhaltung zuständige
Landesregierung in Stuttgart die offene Ignoranz der Bahn gegenüber
gerichtlichen Auflagen erkennbar nicht störe. "Das passt durchaus ins
Muster zur Luftreinhaltepolitik der baden-württembergischen
Umweltministerin Tanja Gönner, die ein 'Herz für Dieselstinker'
habe", sagt Resch. "Die Gegend um die Baustelle von Stuttgart 21 hat
die bundesweit höchsten Feinstaubwerte in Deutschland, die Gefahr von
dadurch verursachten Krebs-, Atemwegs- und Kreislauferkrankungen ist
nirgendwo größer".

Trotzdem verweigert Gönner den Anwohnern den ihnen zustehenden
Schutz durch die konsequente Einforderung der Filterpflicht für die
S21 Baustelle bzw. der sofortigen Scharfstellung der Stuttgarter
Umweltzone auf grüne Plakette. Wahrheitswidrig fabuliere
Umweltministerin Gönner von der sehr guten Luftqualität in
Baden-Württemberg. Die vor Ort über viele Jahre gemessenen
Schadstoffwerte besagen das Gegenteil. Neben den hohen
PM10-Überschreitungen liegen auch die NO2-Werte weit über den EU-weit
zulässigen Grenzen. Falls die Bundesregierung die in
Baden-Württemberg Verantwortlichen nicht zum Gegensteuern veranlasst,
können von der EU Strafzahlungen von bis zu 50.000 Euro pro Tag
fällig werden. "Selbstverständlich kann eine Umweltzone nicht gut
funktionieren, wenn mittendrin Baumaschinen und Fahrzeuge toleriert
werden, die ungefiltert zu den größten Einzelemittenten zählen", fügt
Resch hinzu. "Die Landesregierung in Stuttgart muss endlich dafür
sorgen, dass behördliche Auflagen die gerichtlich bestätigt sind,
auch eingehalten werden". Auch die Bundesregierung habe versäumt,
Baden-Württemberg wegen dieser fortgesetzten Verstöße zu belangen.
Was ist das für ein Rechtsverständnis, dass man in Baden-Württemberg
offenbar erst vor Gericht ziehen müsse, um sein selbstverständliches
Recht auf saubere Luft einzufordern, um nach erfolgter gerichtlicher
Bestätigung festzustellen, dass selbst Gerichtsentscheidungen von
dieser Regierung ignoriert werden?



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0,
Mobil: 0171 3649170, resch(at)duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577,
Fax: 030 2400867-19, E-Mail: rosenkranz(at)duh.de


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Datum: 23.03.2011 - 06:34 Uhr
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