Hartz IV: Auszahlung des erhöhten Regelsatzes wie geplant ab April
(LifePR) - Die Agentur für Arbeit Karlsruhe und das Jobcenter Stadt Karlsruhe sind darauf vorbereitet, die beschlossene Erhöhung des Arbeitslosengeldes II an die Leistungsempfänger ab April pünktlich auszuzahlen.
Durch die zeitliche Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren ist eine Vielzahl an Buchungen für die zurückliegenden Monate notwendig. Es müssen sowohl die rückwirkenden Nachzahlungen als auch die gleichzeitige Erhöhung des Regelsatzes angewiesen werden. Die Buchungsvorgänge werden technisch entzerrt.
Demnach erhalten Leistungsempfänger Ende dieses Monats zwei getrennte
Überweisungen. Zum einen die Hartz IV Zahlung für April noch in alter Höhe und zum anderen die rückwirkende Erhöhung des Regelsatzes für die Monate Januar bis einschließlich April, also im Regelfall 20 Euro.
Damit wird im Ergebnis sichergestellt, dass die Leistungsempfänger nicht nur den vollen, neuen Regelsatz für den Monat April erhalten, sondern zugleich auch die Nachzahlung für die Monate Januar bis März. Den Leistungsberechtigten entstehen keinerlei Risiken oder Nachteile. Sie erhalten pünktlich sowohl den erhöhten Regelsatz als auch die Nachzahlung, nur in zwei Überweisungen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 16.03.2011 - 07:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 368050
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
lsruhe
Telefon:
Kategorie:
Bildung & Beruf
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 97 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hartz IV: Auszahlung des erhöhten Regelsatzes wie geplant ab April
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Agentur für Arbeit Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).