businesspress24.com - Nachbarn müssen Schredder-Lärm auf dem Dorf dulden
 

Nachbarn müssen Schredder-Lärm auf dem Dorf dulden

ID: 363368

Ressort: Miete und Immobilien/Service/Recht


(LifePR) - Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am 7. Januar 2011 (AZ: 4 A 3345/10 und 4 B 5513/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Die zuständige Stadt hatte einer Grüngutannahmestelle auf einem Hofgrundstück in einem dörflichen Vorort eine Baugenehmigung erteilt. Dagegen wandte sich der Eigentümer eines benachbarten Wohngrundstücks. Der Kläger fürchtete insbesondere die mit dem Betrieb eines mobilen Schredders verbundenen Lärmimmissionen.
Die Richter verschafften sich bei der Verhandlung vor Ort einen Eindruck von der Bebauungsumgebung. Nach ihrer Auffassung sind die durch den mobilen Schredder verursachten Immissionen von knapp 60 dB(A) (Dezibel) dem Anwohner zumutbar.
Der Immissionsrichtwert von 60 dB(A) entspreche dem, was nach den Bestimmungen der "TA Lärm" (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) in einem Dorfgebiet zulässig sei. Doch selbst wenn die Bebauungsumgebung des Grundstücks nicht genau dem entsprechen sollte, was die Baunutzungsverordnung unter einem Dorfgebiet verstehe, müsste der Kläger Lärmimmissionen in dieser Höhe hinnehmen. Die TA Lärm sehe für diesen Fall vor, dass eine Beurteilung entsprechend der Schutzbedürftigkeit der Anwohner vorzunehmen sei. Im vorliegenden Fall grenze das Grundstück des Klägers unmittelbar an den Außenbereich an und muss auch deswegen höhere Immissionen hinnehmen. Außerdem befänden sich mehrere landwirtschaftliche Betriebe und eine Schießsportanlage in der Umgebung des Grundstücks. Einen besseren Schutz oder gar den Schutz eines allgemeinen Wohngebietes - hier gelten 55 Dezibel als Grenze - könne der Anwohner daher nicht beanspruchen.
Informationen: www.mietrecht.net




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Gewerberaummietrecht: Sonderkündigungsrecht bei grundloser Verweigerung der Untervermietung
Die ALAG Auto-Mobil GmbH&Co. KG verklagt Ihre Anleger!
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 09.03.2011 - 05:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 363368
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

nover/Berlin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 72 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachbarn müssen Schredder-Lärm auf dem Dorf dulden
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 131


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.