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Barrieren für innovatives Internet: Digitale Wirtschaft braucht Gegenpol zum Kreis der staatlichen D

ID: 361312


(businesspress24) - Düsseldorf/Bonn - Fragwürdige Interpretationen von unbestimmten Rechtsbegriffen,
antizipierte Verwaltungspraxis im Hinterzimmer, Bußgeldandrohungen, selbstherrliches
Auftreten, Profilierungsneurosen und Anmaßung: Die Staatsaufseher des Datenschutzes
von Bund und Ländern machen sich bei Rechtsexperten, Marketingmanagern,
Wirtschaftsverbänden und der digitalen Wirtschaft derzeit unbeliebt. Einen unrühmlichen
Höhepunkt dokumentierte kürzlich Spiegel Online
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,746787,00.html: „Keine Google-
Anzeigen, weg mit dem Zählpixel: Niedersachsens Datenschützer rüttelt an den
Grundfesten der Online-Wirtschaft - und will die Weitergabe von IP-Adressen erschweren.
Sollte er sich durchsetzen, wäre es mit Internetwerbung erst mal vorbei."

Auslöser der Staatseingriffe ist in der Regel die These der Datenschützer, dass IP-
Adressen bereits personenbezogene Daten darstellen. Daher müssten den Betroffenen
Widerspruchsmöglichkeiten eingeräumt werden. Sollte sich diese Einschätzung auf breiter
Front durchsetzen, wären weite Teile der deutschen Web-Landschaft unrechtmäßig, so die
Wertung von Spiegel Online.

Das Vorgehen der Datenschützer, vor allem in den norddeutschen Bundesländern, sei nur
die Spitze des Eisberges, sagt Dr. Michael Wüllrich von der Bonner Kanzlei Schmitz Knoth
Rechtsanwälte http://www.schmitzknoth.de/ im Interview mit dem Düsseldorfer Fachdienst
MarketingIT. „Das Ganze hat eine erhebliche ökonomische Bedeutung für Firmen wie
Google. Hier ist die Verwertung der IP-Adressen für den Geschäftsbetrieb unverzichtbar."
Ob die Rechtsauffassung des so genannten Düsseldorfer Kreises, einem informellen
Zusammenschluss von Datenschützern aus Bund und Ländern, richtig sei oder nicht,
müsste höchstrichterlich entschieden werden. „Die Auslegung der Gesetze ist Sache der




Gerichte. Es fehlt allerdings eine einheitliche Linie. Wir haben eine unklare Rechtslage und
unterschiedliche Entscheidungen von Gerichten", moniert Wüllrich, Fachanwalt für
gewerblichen Rechtschutz.

Aktuell könne man mit gutem Gewissen die Wertung vornehmen, dass IP-Adressen keine
personenbezogenen Daten sind - auch wenn der Düsseldorfer Kreis das Gegenteil
behauptet. Wie sich die digitale Wirtschaft positionieren sollte, kann man in der kompletten
MarketingIT-Story nachlesen: http://www.marketingit.de/content/news/barrieren-fuer-
innovatives-internet;73622


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Datum: 05.03.2011 - 04:25 Uhr
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