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Riester-Rente 2011 - Was Verbraucher wissen sollten

ID: 360100


(businesspress24) - Eine Riester-Rente abschließen zahlt sich heute und im Rentenalter aus, da es in der Ansparphase Förderungen gibt und im Rentenalter erst eine Besteuerung erfolgt. Bei kinderreichen Familien lohnen sich die Verträge durch die staatlichen Zuschüsse, und mit einem direkten Steuerabzug profitieren ebenfalls Personen mit einem hohen Einkommen.

Wichtig ist, dass ein passendes Produkt mit geringen Kosten ausgewählt wird. Die Stiftung Warentest liefert zahlreiche Testergebnisse und Informationen, die als Orientierung dienen.
Die Förderungen liegen bei 154,- EUR pro Erwachsener und 185,- EUR. pro Kind. Um die Förderung zu 100% zu nutzen muss die Mindesteinlage, die eingezahlten Prämien, mindestens 4% des Bruttoeinkommens betragen. Wenn die Einzahlungen niedriger sind, wird die Zulage prozentual gekürzt.

Ein wichtiger Eckpunkt bei der Riester-Rente ist, dass der Vertrag nicht zur Anrechnung des persönlichen Vermögens zählt und nicht gepfändet werden kann. Garantiert werden zum Auszahlungszeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge. Bei Immobilienerwerb oder -herstellung kann von dem angesparten Kapital bis zu 100% investiert werden. Grundsätzlich wird ab Rentenbezug eine lebenslange Rente gezahlt, die im Todesfalle während der Garantiezeit an den Ehepartner übergeht und weiterhin monatlich ausgezahlt wird.
Ein Vertragswechsel während der Laufzeit ist möglich, entweder zu einem anderen Tarif beim gleichen Anbieter, oder zu einer anderen Gesellschaft.

Die Riesterrente zählt zur 2. Schicht der Altersvorsorge und ist eine privatfinanzierte Rente, die als Ergänzung zur gesetzlichen Rente gesehen wird. Das seit 2002 geltende Altersvermögensgesetz sieht Förderungen des Staates vor, um der drohenden Lücke bei der Altersvorsorge vorzubeugen und dem sinkenden Rentenniveau entgegen zu wirken.
Die Altersvorsorgezulagen müssen vom Versicherungsvertreter oder dem Makler im Namen des Versicherten innerhalb von vier Jahren beantragt werden. Als Vereinfachung geschieht dies über einen Dauerzulagenantrag, den der Versicherte nicht jedes Mal wieder unterzeichnen muss.





Die Zulagen fließen direkt in den Vertrag und werden nur für zertifizierte Verträge gewährt - dazu zählen: Banksparpläne, klassische Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen. Als Auszahlungsleistungen werden nur die Alters- / Invaliden- und Hinterbliebenenrente akzeptiert. Die Förderung wird vom Finanzamt über eine so genannte Günstigerprüfung ermittelt. Wenn die Steuerersparnis aus dem Sonderausgabenabzug höher als die jeweilige Zulage ist, erstattet das Finanzamt die Differenz. Im Gesamten betrachtet ein umfangreiches Paket von Vorteilen, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Detaillierte Informationen und Angaben zu unterschiedlichen Tarifen und Versicherern gibt es auf http://www.ihre-riester-rente.de/beste-riester-rente.php


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Datum: 03.03.2011 - 08:01 Uhr
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