Hilfe unter Freunden: Wer haftet für Schäden beim Umzug?
R+V-Infocenter: Bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten ist Haftung nicht immer eindeutig - Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden

(businesspress24) - Wiesbaden, 25. Februar 2011. Kartons packen, Möbel abbauen, Transport organisieren: Jedes Jahr ziehen rund vier Millionen Haushalte in Deutschland von einer Wohnung in eine andere - um Geld zu sparen oft mit der unentgeltlichen Unterstützung von Freunden und Verwandten. Doch wer zahlt, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht? "Normalerweise haftet jeder selbst, wenn er bei anderen einen Schaden verursacht. Aber bei einem Umzug ist die Situation anders: Wenn Helfer eine reine Gefälligkeit ausüben, kann die Haftung ausgeschlossen sein. Der Geschädigte geht dann also unter Umständen leer aus", sagt Sonja Biorac, Haftpflicht-Expertin beim Infocenter der R+V Versicherung.
Grund hierfür: Wer umzieht, hat in der Regel keinen vertraglichen Anspruch an seine freiwilligen Helfer. "Viele Gerichte gehen bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten zudem davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen ist - sofern es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt, etwa wenn jemand aus Versehen einen Umzugskarton fallen lässt", erklärt R+V-Expertin Biorac. Das bedeutet, der Geschädigte bekommt seinen Schaden nicht ersetzt. Nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt die Haftung bestehen, beispielsweise wenn ein Freund oder Verwandter stark alkoholisiert etwas kaputt macht.
Wertvolle Gegenstände vorab selbst transportieren
Um die Freundschaft nicht mit Streitigkeiten zu belasten, empfiehlt das R+V-Infocenter, sich vor dem Umzug Gedanken über dieses Thema zu machen. Sehr wertvolle oder empfindliche Gegenstände wie Fernseher, Computer oder teures Geschirr können die Umziehenden beispielsweise am Tag vorher selbst transportieren. Auch Luftpolsterfolie und Decken schützen Möbel und Hausrat. Weiterer Tipp: Die Helfer sollten sich bei ihrer Haftpflichtversicherung erkundigen, ob sie Schäden aus Freundschaftsdiensten abdeckt. Einige Versicherungen bieten hierfür mittlerweile Schutz an.
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Datum: 25.02.2011 - 05:15 Uhr
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