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Umsätze aus "Privatverkäufen" bei eBay können steuerpflichtig sein

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(LifePR) - Die Kläger versteigerten über einen Zeitraum von etwa dreieinhalb Jahren auf eBay mehr als 1.200 Gebrauchsgegenstände. Aus den Verkäufen erzielten sie zwischen 20.000 und 30.000 Euro jährlich. Damit lagen sie erheblich über dem Grenzbetrag, bis zu dem bei Anwendung der so genannten Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) im Regelfall keine Umsatzsteuer anfällt. Die Kläger waren davon ausgegangen, dass die als "privat" deklarierten Verkäufe umsatzsteuerfrei seien. Das Finanzamt hatte die Auktionen demgegenüber als umsatzsteuerpflichtig behandelt und aus dem Verkaufserlös den darin seiner Auffassung nach enthaltenen Umsatzsteueranteil heraus gerechnet. Das FG hat die Besteuerung der Verkäufe als zutreffend angesehen, da die Kläger als Unternehmer anzusehen sind. Dies setzt voraus, dass es sich um eine nachhaltige Betätigung handelt, erläutern ARAG Experten. Hiervon war nach Ansicht des Gerichts bei einer derart intensiven und auf Langfristigkeit angelegten Verkaufstätigkeit auszugehen (FG Baden-Württemberg, 1 K 3016/08).




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Datum: 23.02.2011 - 03:57 Uhr
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