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Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

ID: 350334

Meldung bis 31. März 2011 an die Arbeitsagentur / Digital oder in Papierform möglich / Weitere Infos und Hilfe unter www.rehadat-elan.de


(LifePR) - Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Können Arbeitgeber dieser Vorgabe nicht nachkommen, muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Mittel der Aus-gleichsabgabe werden ausschließlich für die Integration schwerbehinderter Menschen in Ausbil-dung, Arbeit und die Gemeinschaft eingesetzt.
Die Agentur für Arbeit Dresden erinnert deshalb alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeits-plätzen daran, ihre Anzeigen zur Beschäftigung Schwerbehinderter für das Jahr 2010 bis spätes-tens 31. März 2011 an die Agentur für Arbeit Dresden, Team 161, Budapester Str. 30, 01069 Dresden zu senden. Dieser Termin kann nicht verlängert werden. Die erforderlichen Unterlagen und das Erfassungsprogramm als CD-Rom sind den Arbeitgebern bereits zugegangen.
Das Programm REHADAT- Elan unterstützt bei der Bearbeitung der Vordrucke und ermöglicht die Abgabe der Anzeige in elektronischer Form. Es kann unter www.rehadat-elan.de kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden die Arbeitgeber weitere Informationen zur Installation und zur Anwendung des Programms.
Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Die erforderlichen Unterlagen können über die oben genannte Website angefordert werden.
Weitere Informationen zum Anzeigeverfahren und der Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer erhalten Sie von Frau Eisold unter Tel.-Nr. 0351 / 475 1463, sowie per E-Mail: Dresden.Team161(at)arbeitsagentur.de bzw. im Internet unter www.arbeitsagentur.de ? Unter-nehmen ? Rechtliche Grundlagen ? Schwerbehindertenrecht.
www.arbeitsagentur.de/dresden




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Datum: 17.02.2011 - 03:40 Uhr
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