businesspress24.com - Deutsche Temposünder in Österreich - Rechtsanwalt sieht schwere Fehler bei Bußgeldjägern
 

Deutsche Temposünder in Österreich - Rechtsanwalt sieht schwere Fehler bei Bußgeldjägern

ID: 346914

Der Salzburger Rechtsanwalt Dr. Christian Adam hat sich unter anderem auf die Vertretung deutscher Temposünder in Österreich spezialisiert. Sein Fazit: „Unzulässige Verlagerung der Beweislast“, Verletzung des „Schweigerechts des Beschuldigten“ und Verstoß gegen mehrere Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention.


(businesspress24) - „Deutsche rasen ungestraft durch Österreich“, „Neuer Pflanz bei Radarstrafen – so entkommen die Ausländer“ - so lauteten die einer Hetzjagd auf ausländische Verkehrssünder gleich kommenden Schlagzeilen in der Presse auch jüngst wieder. Angeblich kommen 60 - 70 Prozent der Temposünder auf der Tauernautobahn (A 10) aus Deutschland. Etwa 60 Prozent der deutschen Temposünder bezahlen die verhängten Strafen. Die verbleibenden 40 Prozent werden gerne zum Spielball der österreichischen Strafbehörden.

Delikten wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen regelmäßig Radarmessungen (Radarbox, Laser) zugrunde. Geschwindigkeitssünder werden im Regelfall nicht vor Ort angehalten. Radarfotos zeigen (bislang) ausschließlich die Heckseite des „ertappten“ Kraftfahrzeuges, der Lenker ist auf den Bildern infolge Fokussierung des Kennzeichens nicht zu erkennen. Logisch und verständlich ist es daher, dass es einer gewissen Mitwirkungspflicht des Fahrzeughalters bedarf, um es den Strafbehörden zu ermöglichen, einen potentiell tatverdächtigen Lenker festzustellen. Die Tätigkeit der Behörde richtet sich daher zunächst gegen den Fahrzeughalter. Behauptet dieser, nicht der Lenker zum Tatzeitpunkt gewesen zu sein, haben die Behörden ihre Ermittlungstätigkeit aufzunehmen.

Zur Ermittlung des tatsächlichen Lenkers steht der Behörde das im Verfassungsrang stehende Instrument der Lenkeranfrage nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 zur Verfügung. Nach dieser Bestimmung trifft den Zulassungsbesitzer die Pflicht, der Behörde auf Anfrage hin binnen Frist jene Person zu benennen, welche das Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt gelenkt, verwendet oder abgestellt hat bzw. die Auskunft hierüber geben kann. Wenn eine solche Auskunft ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht erteilt werden kann, sind Aufzeichnungen zu führen. Die Nichterteilung der begehrten Auskunft ist gesondert strafbar, der Strafrahmen beträgt bis zu Euro 5.000,00. Da Straferkenntnisse österreichischer Strafbehörden wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft in Deutschland seit vielen Jahren nicht mehr vollstreckt werden, lassen sich die Strafbehörden einiges einfallen, um den Fahrzeughalter zum Täter zu machen. Zwei willkürlich ausgewählte Beispiele verdeutlichen dies:





Fall 1: ... lesen Sie mehr unter


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Tradition. Erfahrung. Klientennähe.

Rechtsberatung mit Tradition im Herzen der Salzburger Altstadt: Seit 1931 wird die Anwaltstätigkeit in den stilvoll gestalteten Räumen der jetzigen Kanzlei Dr. Christian Adam ausgeübt.

Die Boutique-Kanzlei mit klar definierten Schwerpunkten bietet Rechtsdienstleistungen auf höchstem Niveau. Grenzüberschrei- tende Fälle betreuen wir gemeinsam mit unseren Korrespon-denzanwälten im gesamten EU-Raum.

Durch kompetente und effiziente Beratung können wir Ihnen individuelle Lösungen anbieten. Besprechungstermine, falls gewünscht auch am Abend, können kurzfristig vereinbart werden, das anwaltliche Erstgespräch ist für Sie unentgeltlich. Die Zusammenarbeit mit allen Rechtschutzversicherungen ist möglich.



Leseranfragen:

Dr. Christian ADAM
Rechtsanwalt in Salzburg
office(at)ra-adam.at
www.ra-adam.at



PresseKontakt / Agentur:

ra-kanzleimarketing
by Dworschak & Partner KG
office(at)ra-kanzleimarketing.com
www.ra-kanzleimarketing.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Senta Berger hat manchmal Eifersuchts-Träume
TV-Sender: Mubarak hat Ägypten verlassen
Bereitgestellt von Benutzer: dworschak
Datum: 11.02.2011 - 07:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 346914
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Christian ADAM
Stadt:

Salzburg


Telefon: 0043 (0)662 84 12 22-0

Kategorie:

Vermischtes


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 143 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Deutsche Temposünder in Österreich - Rechtsanwalt sieht schwere Fehler bei Bußgeldjägern
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Christian ADAM Rechtsanwaltskanzlei (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Dr. Christian ADAM Rechtsanwaltskanzlei



 

Who is online

All members: 10 562
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 92


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.