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Arbeitnehmerdatenschutz.de: Gesetzesentwurf, Kommentare und Urteile

ID: 340844


(businesspress24) - Mit der Seite arbeitnehmerdatenschutz.de bietet intersoft consulting services Datenschützern und Interessierten den Service an, immer aktuell über Neuerungen im Beschäftigtendatenschutz informiert zu sein. Die Änderungen werden durch eigene Juristen und Datenschutzexperten aufbereitet. Die Leser bekommen alle wesentlichen Informationen zum Gesetzesentwurf mit entsprechenden Kommentaren und Urteilen zusammengefasst dargestellt und es besteht zusätzlich die Möglichkeit zum Meinungsaustausch.

Über das Thema Beschäftigtendatenschutz wird schon seit einiger Zeit angeregt diskutiert. Seit dem letzten Jahr werden die Forderungen nach einem eigenen Gesetz lauter, das Unternehmen in die Pflicht nimmt, wirksame Maßnahmen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu ergreifen. Bisher ist das Gesetz noch nicht in Kraft getreten, die Regierung beschloss jedoch zur weiteren Kodifizierung am 25. August 2010 einen Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz, der in einem gesonderten Abschnitt im Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden soll. Dieser Entwurf sieht zahlreiche gesetzliche Neuerungen vor, die Veränderungen im Umgang mit Beschäftigtendaten mit sich bringen sollen. Ende 2010 hat der Bundesrat diverse Änderungsvorschläge dazu gemacht.

Wie die Vorschriften letztendlich aussehen werden ist noch offen. Bleiben Sie mit der Seite arbeitnehmerdatenschutz.de auf dem Laufenden.




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Die intersoft consulting services AG ist spezialisiert auf Unterstützungsleistungen in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und IT-Compliance. Wir beraten nach den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder sowie nach den für Ihr Unternehmen zutreffenden weiteren gesetzlichen Anforderungen. Wir orientieren uns an neuesten IT-Sicherheit-Standards, wie ISO 27001 und an den IT-Grundschutz-Katalogen des BSI.



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Datum: 02.02.2011 - 11:15 Uhr
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