Zu viele Hunde im Wohngebiet
(LifePR) - Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten und in Ortsrandlage befindlichen Grundstücks. In der näheren Umgebung befinden sich mehrere Einfamilienhäuser. Auf dem Grundstück hielten die Kläger bis zum Beginn des Jahres 2010 zeitweise zehn Yorkshireterrier. In geringerem Umfang, nämlich von ein bis zwei Würfen pro Jahr, züchteten sie die Tiere auch. Es waren keine speziellen baulichen Anlagen für die Hunde vorhanden. Nach Nachbarbeschwerden untersagte der zuständige Kreis den Klägern die Haltung von mehr als vier Hunden auf ihrem Grundstück.
Die Klage der Hundeliebhaber blieb erfolglos. Von derart vielen Tieren gehe für die Nachbarn eine unzumutbare Lärmbelästigung aus, entschieden die Richter und fügten hinzu, dass es der allgemeinen Erfahrung entspricht, dass sich Hunde gegenseitig anbellten - auch während der besonders schutzbedürftigen Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden. Angesichts dessen war die Behörde berechtigt, von den Klägern eine Reduzierung der Anzahl der Hunde auf maximal vier Tiere zu fordern, so die ARAG Experten (VG Koblenz, 1 K 944/10.KO).
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Datum: 02.02.2011 - 03:34 Uhr
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