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Schwindel bei Getränkedosen: Einzelhandel unterläuft Einwegpfand

ID: 336305


(LifePR) - Immer mehr Händler geben Getränkedosen pfandfrei ab und verstoßen damit gegen das Abfallgesetz. Dies hat eine Überprüfung der Region Hannover mit Unterstützung der Polizeidirektion Hannover am 25. und 26. Januar bestätigt. Im hannoverschen Stadtgebiet wurden dafür Testkäufe bei 60 Kiosken, Imbiss- und Dönerständen sowie in Lebensmittelgeschäften durchgeführt. Gegenstand der Aktion war die Kennzeichnungspflicht von Einweggetränkedosen und die Erhebung von 25 Cent Pfand. Auch elf Groß- und Zwischenhändler wurden auf Einhaltung der Verpackungsverordnung kontrolliert. Die Behörde reagierte auf Hinweise, die dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vorlagen.
Bereits in den vergangenen Wochen hatten 80 Verkaufsstätten von Mitarbeitern der Region und des Umweltministeriums Besuch bekommen. Festgestellt wurde bei diesen Stichproben, dass nur vier (5 Prozent) der überprüften Betriebe Dosenpfand von ihren Kunden kassierten. Bei den Kontrollen am heutigen Mittwoch und am Dienstag (25.01.) waren es 26 von 71 Händlern (37 Prozent). Viele der Imbisse verkaufen zum Beispiel Coca-Cola Dosen, die für den dänischen Markt hergestellt wurden ohne Pfand. Ein lukratives Geschäft für die Betreiber: Der Händler muss kein Pfandgeld beim Einkauf vorfinanzieren, spart die Gebühren für das Pfandlogo beim Einkauf und benötigt kein platzaufwändiges Sammelsystem.
Die Imbissbetreiber wurden darüber aufgeklärt, dass dieses Vorgehen rechtswidrig ist. Neben dem Verstoß gegen die Verpackungsverordnung findet durch die Betriebe, die kein Pfand erheben, darüber hinaus eine massive Wettbewerbsverzerrung statt.
Gegen die Händler, die bei den Testkäufen kein Pfand erhoben haben, wird in den nächsten Tagen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe rechnen. Nach der Verpackungsverordnung ist das Pfand auf ökologisch nicht vorteilhafte Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 Liter bis 3 Liter zu erheben. Hierunter fallen insbesondere Biere, Mineralwässer, Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure und Alkoholische Mischgetränke (insbesondere so genannte Alkopops). Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen vom Abfüller oder Importeur als Erstvertreiber über den Groß- und Zwischenhandel bis hin zum Letztvertreiber, zu erheben.




An diesem bundeseinheitlichen Zeichen können Verbraucher erkennen, ob für die Einwegverpackung ein Dosenpfand bei der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) hinterlegt worden ist.
Die Region Hannover wird in den nächsten Monaten weitere Testkäufe durchführen und bei Bedarf weitere Bußgelder und gegebenenfalls Zwangsgelder verhängen.


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Datum: 26.01.2011 - 11:12 Uhr
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