businesspress24.com - Weiterer Erfolg für Lehman-Anleger
 

Weiterer Erfolg für Lehman-Anleger

ID: 335291

Landgericht Krefeld bejaht ein Widerrufsrecht des Anlegers beim Telefonvertrieb von Lehman-Zertifikaten


(LifePR) - Mit Urteil vom 14.10.2010 hat das Landgericht Krefeld einem Erwerber von sogenannten "Lehman-Zertifikaten" einen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank zugesprochen.
Im Februar 2007 wurden dem Anleger nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme telefonisch sogenannte "Lehman-Zertifikate" verkauft. In diesem Beratungsgespräch ist der Anleger nach seinen eigenen Angaben nicht über die Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden.
Über seinen Prozessbevollmächtigten wurde im Laufe des gerichtlichen Verfahrens der Widerruf der auf Abschluss des Kaufvertrages gerichteten Willenserklärung erklärt. Das Landgericht Krefeld hat in seinen Entscheidungsgründen festgestellt, dass der Vertrag über den Erwerb der Zertifikate wirksam widerrufen wurde und die Klage im Ergebnis bereits deswegen Erfolg hat.
Das Landgericht Krefeld geht in diesem Zusammenhang von einem Fernabsatzvertrag aus, bei dem dem Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht zusteht. Dieses Widerrufsrecht ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Zertifikate aus dem Eigenbestand der Bank zu einem Festpreis erworben und die Zertifikate selbst noch nicht an der Börse gehandelt wurden.
"Auch wenn dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist, stellt es doch für geschädigte Lehman-Anleger, die telefonisch beraten wurden, einen weiteren Ansatzpunkt für einen erfolgreiche Rechtsverfolgung dar", erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl. Erwerber von Lehman-Zertifikaten, die im Rahmen eines telefonischen Gespräches beraten wurden, sollten unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbes das Bestehen von rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen lassen
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=385a39b0584b93c500f8f4587ff13fb0




Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Prozessführung beim Abgreifen von Kontozugangsdaten im Online-Banking
Hinweispflicht des Bauunternehmers bei Eigenleistung des Auftraggebers
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 25.01.2011 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 335291
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

burg


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 160 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weiterer Erfolg für Lehman-Anleger
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.



 

Who is online

All members: 10 592
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 179


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.