businesspress24.com - Regenrinne und Wohngebäudeversicherung
 

Regenrinne und Wohngebäudeversicherung

ID: 334095


(LifePR) - Der Bruch eines Regenabflussrohres wird von einer Wohngebäudeversicherung nicht erfasst. So wies das Gericht die Klage zweier Versicherungsnehmer auf Kostenerstattung für den Bruch eines Regenabflussrohres gegen ihren Versicherer ab, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 16. März 2010 (AZ: 23 O 786/09) mitteilt.
Im Frühjahr 2008 kam es am Haus der späteren Kläger zu einem Überlaufen der Dachrinne. Das Regenabflussrohr war außerhalb eines Gebäudes, aber auf dem Grundstück, für das eine Wohngebäudeversicherung bestand, gebrochen. Die Kosten für die Rohrinspektion und die Instandsetzung betrugen nach dem Kostenvoranschlag einer Fachfirma insgesamt über 8.700 Euro. Diese wollten die Versicherungsnehmer von ihrem Versicherer erstattet haben. Die Versicherung meinte jedoch, dieser Schaden sei von der Wohngebäudeversicherung nicht erfasst.
Die Richter wiesen die Klage der Versicherungsnehmer ab. Bereits nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen für die Wohngebäudeversicherung sind vom Versicherungsschutz nur dann Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück erfasst, wenn diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude dienen. Das Landgericht stellte wie bereits andere Gerichte vorher fest, dass ein Abflussrohr für Regenwasser, das nicht auch häusliche Abwässer abführt, nicht der Wasserversorgung zuzuordnen ist. Nach Meinung des Gerichts ergebe sich dies bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Daher wies das Gericht die Klage ab.
Informationen: www.mietrecht.net




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht
Sicher im Ausland unterwegs
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 24.01.2011 - 05:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 334095
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

urg/Berlin


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 71 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Regenrinne und Wohngebäudeversicherung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.



 

Who is online

All members: 10 592
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 144


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.