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Neue Chance für Schrottimmobilien Opfer.

ID: 332559

Der 11. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, zuständig für Bankrecht, hat im Januar 2011 ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil getroffen, welches Signalwirkung für zahlreiche Verbraucher, insbesondere Käufer von sogenannten Schrottimmobilien, hat


(LifePR) - Die Richter entschieden, dass immer dann, wenn ein Verbraucher/Anleger über die Höhe der Ver-triebsprovisionen getäuscht wird, ein Schadensersatzanspruch des Anlegers wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung vorliegt. Dieser Anspruch ist auf vollständige Rückabwicklung der Kapitalanlage gerichtet.
Hintergrund ist, dass Verbrauchern häufig in deren Finanzierungs- bzw. Vermittlungsunterlagen eine offen ausgewiesene Provision in Rechnung gestellt wurde. Regelmäßig wurden jedoch dem Anleger nicht die teils um ein Vielfaches höheren vereinnahmten Provisionen offen gelegt. Diese verdeckten Provisionen betrugen teilweise - ohne Kenntnis des Verbrauchers hiervon - bis zu 20 % der Anlagesumme. Muss der Verbraucher aufgrund von Provisionsrechnungen beziehungsweise Zeichnungsscheinen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen davon ausgehen, dass die ihm offen gelegte und berechnete Provision die Gesamtprovision darstellt, hat er nach diesem Urteil Anspruch auf eine komplette Rückabwicklung.
Das Urteil ist im Zusammenhang mit der Badenia ergangen. In sehr zahlreichen Fällen haben jedoch Käufer beziehungsweise Opfer von Schrottimmobilien Geschäften, welche über andere Institute finanziert waren, sehr hohe, nicht offen gelegte Provisionen gezahlt. Das neue Urteil des Bundesgerichtshofs eröffnet für diese Geschädigten einen neuen Erfolg versprechenden Weg.
Auch eine Verjährung der Ansprüche muss nicht unbedingt schon eingetreten sein, so dass es sich auf jeden Fall lohnt, auch diesen Gesichtspunkt fachmännisch überprüfen zu lassen.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ?Schrottimmobilien / Immobilienrückabwicklung" anschließen.




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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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Datum: 20.01.2011 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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