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Fotos im Internet binden Verkäufer - Nacherfüllung geht vor Schadenersatz

ID: 332222


(LifePR) - Wie gesehen, so gekauft: Dieser Grundsatz gilt allgemein im Kaufrecht und damit auch bei Internetangeboten, wie eine vor wenigen Tagen gefällte Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zeigt. In diesem Fall hatte ein Sachverständigenbüro im Auftrag eines Autohauses einen unfallbeschädigten Skoda-Pkw mit einem Foto ins Internet gestellt. Auf der Abbildung war klar eine Standheizung als Fahrzeugausstattung zu erkennen. In der Fahrzeugbeschreibung wurde sie allerdings nicht erwähnt und sollte nach dem Willen des Verkäufers auch nicht verkauft werden. Ein Mitarbeiter entfernte die Standheizung vor der Übergabe.
Die Käuferin, eine Internet-Restwertbörse, verlangte vergeblich die Erstattung der Kosten von rund 5000 Euro für den Erwerb und den Einbau einer gebrauchten Standheizung.
Das Amtsgericht Merseburg und das Landgericht Halle wiesen eine entsprechende Klage ab. Auch die Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte keinen Erfolg (Az: VII ZR 346/09). Zwar sei die bildliche Darstellung in einer Internetbörse ebenso bindend wie ein Beschreibungstext. Doch stehe der Klägerin im vorliegenden Fall der geltend gemachte Schadenersatzanspruch nicht zu, heißt es in der BGH-Entscheidung. Die Käuferin hätte erst - vergeblich - Nacherfüllung und somit den Wiedereinbau der abgebildeten oder einer gleichwertigen Standheizung verlangen müssen, bevor sie Schadenersatz hätte fordern können. Andernfalls würde der gesetzliche Vorrang der Nacherfüllung unterlaufen, schrieb der BGH in seiner Begründung.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. mit Sitz im fränkischen Bad Windsheim ist Deutschlands einziger Auto- und Reiseclub. Von hier aus betreut der ARCD seine rund 100.000 Mitglieder individuell und rund um die Uhr - mit eigener, permanent besetzter Notrufzentrale und 1.400 Pannenhelfern allein in Deutschland. Im europäischen Ausland arbeitet der ARCD mit den dort etablierten Assisteuren und Versicherern zusammen. Neben umfassenden Schutzbriefleistungen und der Unterstützung durch einen speziellen Clubhilfe-Fonds bietet der ARCD seinen Mitgliedern vielfältige und exklusive touristische Leistungen. Als Gründungsmitglied des 2007 aus der Taufe gehobenen Verbundes Europäischer Automobilclubs EAC engagiert sich der ARCD zudem aktiv in allen Fragen der Verkehrspolitik und Verkehrssicherheit im Sinne seiner Mitglieder. Diese informiert der Club mit der Zeitschrift "Auto&Reise" unterhaltsam und kompetent über alles Wissenswerte rund um die Titelthemen des Magazins.






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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 20.01.2011 - 05:42 Uhr
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