businesspress24.com - Übernahme der Anwaltskosten bei unzulässigen Forderungen - Streit um Schönheitsreparaturen
 

Übernahme der Anwaltskosten bei unzulässigen Forderungen - Streit um Schönheitsreparaturen

ID: 330229


(LifePR) - Nicht selten kommt es zwischen Mietern und Vermietern zum Streit, der schlimmstenfalls vor Gericht endet. Einer der häufigen Gründe sind unzulässige Forderungen des Vermieters. Wer sich in einem solchen Fall einen Anwalt zur Hilfe nimmt, kann unter Umständen auch seine Anwaltskosten von der Gegenpartei zurückverlangen. Das Immobilien-Portal myimmo.de erklärt, wann das der Fall sein kann.
Ein Klagebeispiel, bei dem ein Mieter im Falle eines Falles seine Anwaltskosten von der Gegenpartei verlangen kann, sind Schönheitsreparaturen (http://www.myimmo.de/ratgeber/immobilien-lexikon/schoenheitsreparaturen). Gemäß einem Urteil des Landesgerichts Berlin (AZ: 67 S 469/09) muss der Vermieter die Anwaltskosten des Mieters übernehmen, wenn die Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen unwirksam waren. Zu einem solchen Fall kam es, als ein Mieter seine Wohnung gekündigt hatte und sein Vermieter Schadensersatz gefordert hatte. Nach Ansicht des Vermieters hätte der Mieter Schönheitsreparaturen leisten müssen, die sogar vertraglich festgelegt waren. Diese vertraglich geregelten Schönheitsreparaturen erwiesen sich vor Gericht jedoch als unwirksam und die Ansprüche des Vermieters wurden zurückgewiesen. Auch die anschließende Forderung des Mieters an den Vermieter, seine Anwaltskosten zu übernehmen, war erfolgreich. Ihr Urteil begründeten die Richter damit, dass es sich bei den Forderungen nach den Schönheitsreparaturen und auch bei der Forderung nach einer Übernahme der Kosten für diese Schönheitsreparaturen um eine Pflichtverletzung gegenüber dem Mieter gehandelt hatte. In einem solchen Fall könne ein Mieter ausdrücklich einen Anwalt zur Hilfe nehmen. Insbesondere, wenn der Vermieter auf seine gesetzwidrigen Forderungen beharrt.
Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/schoenheitsreparaturen-anwaltskosten-koennen-erstattet-werden/22722.html

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit kredit.de, geld.de, Versicherungen mit private-krankenversicherung.de und versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de ersteigert werden.






Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Unister-Gruppe betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit kredit.de, geld.de, Versicherungen mit private-krankenversicherung.de und versicherungen.de sowie Verbraucherinformation mit preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch bei dem kostenlosen Online-Auktionshaus auvito.de ersteigert werden.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Kostenloses Ebook  Holzbau-Experte fordert:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 18.01.2011 - 02:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 330229
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

pzig


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 98 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Übernahme der Anwaltskosten bei unzulässigen Forderungen - Streit um Schönheitsreparaturen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Unister Holding GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Unister Holding GmbH



 

Who is online

All members: 10 592
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 108


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.