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Nationalparkverwaltung Harz erinnert an das Feuerwerksverbot im Nationalpark

ID: 320984


(LifePR) - Im Nationalpark Harz gilt zum Schutz der Natur ganzjährig ein Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden. An diese Bestimmung, die sich in den beiden Nationalparkgesetzen für Sachsen-Anhalt und Niedersachsen gleichermaßen findet, erinnert die Nationalparkverwaltung Harz und bittet alle Bürger, sie zum Schutz der Tiere und Pflanzen strikt einzuhalten - nicht nur auf dem Brocken, sondern auf allen anderen Flächen des Schutzgebietes. Die Nationalparkwacht hat auch über Silvester Dienst und wird die Einhaltung des Verbotes überwachen. Wir bitten, den diesbezüglichen Hinweisen der Ranger Folge zu leisten.
Schon für uns Menschen ist Feuerwerk oft unerträglich laut; jedes Jahr erleiden viele Menschen dadurch Innenohrverletzungen oder tragen sogar eine bleibende Beeinträchtigung des Gehörs davon. Viele Tierarten haben ein äußerst empfindliches Gehör, daher nehmen sie einen Knall noch viel intensiver als wir Menschen wahr. Vielen Hunde- und Katzenhaltern ist bekannt, dass ihre Haustiere, die dem Schallstoß eines Böllers unmittelbar ausgesetzt sind, langanhaltende Knalltraumata bis hin zu irreversiblen Gehörschäden erleiden können. Nicht anders ist es in der freien Natur. Die Knallerei ist eine akustische Folter für die freilebende Tierwelt. Die Blendwirkung von Feuerwerksraketen kann bei Vögeln sogar zu einem Verlust des Orientierungsvermögens führen.  
Die Nationalparkverwaltung Harz wünscht allen Bürgern einen guten und umweltfreundlichen Rutsch in ein gesundes neues Jahr 2011!




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Datum: 27.12.2010 - 04:19 Uhr
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