IG BAU und ACS verständigen sich über zukünftige Zusammenarbeit bei HOCHTIEF
(ots) - Diese Bekanntmachung und die 
hierin enthaltenen Informationen dürfen nicht, weder vollständig noch
teilweise, in den USA oder Japan veröffentlicht oder verbreitet 
werden.
   Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und ACS haben sich 
auf Kernpunkte der Zusammenarbeit nach dem Erwerb der Mehrheit an 
HOCHTIEF durch ACS geeinigt. Beide Seiten unterzeichneten gestern in 
Madrid eine entsprechende Vereinbarung:
   "Vereinbarung zwischen ACS, Actividades de Construcción y 
Servicios, S.A. (ACS) und der Industriegewerkschaft 
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot 
von ACS für die HOCHTIEF AG
   Dieses Dokument enthält die wesentlichen Abreden, welche ACS 
gegenüber der IG BAU eingeht und die wirksam werden, sobald ACS die 
Mehrheit der Aktien an der HOCHTIEF AG hält. Es ist das beiderseitige
Verständnis, dass ACS schon zuvor im Geiste dieser Abreden handeln 
wird, wenn das gegenwärtige Übernahmeangebot an die Aktionäre von 
HOCHTIEF erfolgreich vollzogen ist und ACS eine Beteiligung von 30% 
der Aktien überschreitet. Die Abreden treten am 31. Dezember 2013 
außer Kraft. Die Parteien werden sich über etwaige Verlängerungen 
oder Änderungen dieser Absprachen rechtzeitig vor Ablauf 
verständigen. ACS wird einen Verhaltenskodex unterzeichnen, der auf 
dem "Modell Internationales Rahmenabkommen" der Bau- und Holzarbeiter
Internationale (BHI) beruht.
   Als Mehrheitsgesellschafter der HOCHTIEF AG wird ACS, unbeschadet 
der nach deutschem Aktiengesetz zwingenden und ausschließlichen 
Geschäftsführungsbefugnis des Vorstandes der Gesellschaft, das 
Folgende unterstützen, vorausgesetzt, es treten keine HOCHTIEF 
betreffenden wesentlichen nachteiligen Veränderungen der Umstände 
auf:
   1      Die HOCHTIEF AG bleibt eine eigenständige und mitbestimmte,
selbst oder über Tochtergesellschaften operativ tätige Gesellschaft. 
Eine Umwandlung in eine Gesellschaft Europäischen Rechts (z.B. SE) 
ist ausgeschlossen.
   2      Die Hauptverwaltung der HOCHTIEF AG verbleibt in Essen.
   3      Der Vorstand der HOCHTIEF AG wird für das operative 
Geschäft der Gesellschaft verantwortlich bleiben. ACS strebt nicht 
den Abschluss eines Beherrschungsvertrages an und wird sich als 
Gesellschafter nicht in operative Entscheidungen des Managements 
einmischen.
   4      ACS respektiert die Tarifverträge und 
Betriebsvereinbarungen von HOCHTIEF und beabsichtigt nicht, 
Änderungen der Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern und der 
Mitbestimmung im Betrieb oder im Aufsichtsrat herbeizuführen.
   5      ACS wird seinen Einfluss nicht dahingehend ausüben, dass 
die gegenwärtige Zahl der Arbeitnehmer des HOCHTIEF-Konzerns, deren 
Arbeitsverhältnisse deutschem Recht unterstehen, durch 
betriebsbedingte Kündigungen vermindert wird, die während der Dauer 
dieser Absprachen ausgesprochen werden. ACS würde den Vorstand von 
HOCHTIEF unterstützen, wenn er entscheidet, auf betriebsbedingte 
Kündigungen zu verzichten.
   6      ACS wird eine Strategie von HOCHTIEF unterstützen, 
nationale Märkte - insbesondere den deutschen Markt - nachhaltig und 
mit angemessener Profitabilität zu entwickeln, um Arbeitsplätze zu 
sichern und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
   7      Die Zusammenarbeit zwischen allen Geschäftsbereichen des 
HOCHTIEF-Konzerns soll ausgebaut werden. Die Strategie der 
Geschäftsbereiche soll in höherem Maße darauf ausgerichtet werden, 
Aufträge für die jeweils anderen Geschäftsbereiche des Konzerns zu 
generieren.
   8      Die IG BAU ist und bleibt alleiniger Sozialpartner im 
HOCHTIEF-Konzern für Deutschland und alle Arbeitsverhältnisse nach 
deutschem Recht.
   9      Die Arbeitsdirektoren in den mitbestimmten Gesellschaften 
des HOCHTIEF-Konzerns werden nur im Benehmen mit den 
Gewerkschaftsvertretern in den jeweiligen Aufsichtsräten 
vorgeschlagen. Die IG BAU ist davon überzeugt, dass die vorstehenden 
Absprachen nunmehr eine konstruktive Beziehung zwischen HOCHTIEF, 
seinen Arbeitnehmern und ACS ermöglichen." ACS begrüßt die 
Vereinbarung mit der IG BAU als solide Grundlage für eine 
konstruktive Zusammenarbeit in der Zukunft.
   Weitere Informationen zum öffentlichen Übernahmeangebot finden Sie
unter http://www.acs-offer.com .
   Über Grupo ACS
   Grupo ACS (Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) mit Sitz
in Madrid, Spanien, ist ein globaler Marktführer im Bereich 
Infrastrukturentwicklung. 2009 erwirtschaftete die Gruppe einen 
Umsatz von insgesamt 15.606 Millionen Euro. ACS beschäftigt über 
146.000 Mitarbeiter in 41 Ländern. Das Unternehmen ist an der Börse 
in Madrid notiert.
   Wichtiger Hinweis:
   Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
HOCHTIEF-Aktien dar. Auch stellt diese Bekanntmachung weder ein 
Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf von ACS-Aktien dar. Das 
öffentliche Angebot der ACS, Actividades de Construcción y Servicios,
S.A. an die Aktionäre der HOCHTIEF Aktiengesellschaft erfolgt 
ausschließlich auf Basis der in der Angebotsunterlage mitgeteilten 
Bestimmungen. Investoren und Inhabern von HOCHTIEF-Aktien wird 
dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und die in diesem 
Zusammenhang veröffentlichten Bekanntmachungen zu lesen, da sie 
wichtige Informationen enthalten.
   Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen wird dieses öffentliche Angebot
- auch nicht durch die Nutzung des Postwegs oder durch andere Mittel 
oder Instrumente des inländischen oder internationalen 
Geschäftsverkehrs (u.a. Übertragung per Telefax, Telefon oder 
Internet) oder durch Einrichtungen einer Wertpapierbörse in den USA 
oder Japan - weder unmittelbar noch mittelbar in den USA, Japan oder 
einer anderen Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen 
nationales Recht darstellen würde, unterbreitet. Daher ist der 
Versand dieser Bekanntmachung oder jeglicher begleitender Unterlagen 
auf dem Postweg oder deren anderweitige Verbreitung, Weiterleitung 
oder Übermittlung in den oder in die oder aus den USA, Japan oder 
einer anderen Rechtsordnung, in der dies einen Verstoß gegen 
nationales Recht darstellen würde, ausgeschlossen.
   Die ACS-Aktien wurden und werden nicht nach den Vorschriften des 
US Securities Act 1933 oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde 
eines Einzelstaates oder einer anderen Rechtsordnung der USA oder 
nach den jeweils anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften 
Japans zugelassen. Somit dürfen die ACS-Aktien, vorbehaltlich 
bestimmter Ausnahmen, nicht in den USA, Japan oder anderen 
Rechtsordnungen, in denen dies einen Verstoß gegen nationales Recht 
darstellen würde, zum Verkauf angeboten oder verkauft oder Personen 
in den USA oder Japan - auch nicht für deren Rechnung oder zu deren 
Gunsten - verkauft oder diesen angeboten werden.
   Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist, können ACS und 
für sie handelnde Personen außerhalb des öffentlichen Angebots vor, 
während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der Weiteren 
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar HOCHTIEF-Aktien erwerben bzw.
entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise
für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder 
Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf HOCHTIEF-Aktien gewähren. 
Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb 
der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen 
über diese Erwerbe bzw. Erwerbsvereinbarungen werden veröffentlicht, 
soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer 
anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
   Diese Bekanntmachung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen im
Hinblick auf ACS, HOCHTIEF und die erweiterte Gruppe. Solche 
zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen stets Risiken und 
Ungewissheiten, da sie sich auf in der Zukunft liegende Ereignisse 
beziehen bzw. von Umständen abhängen, deren Eintritt ungewiss ist. 
ACS weist darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen keine 
Zusicherung des Eintritts solcher zukünftiger Ereignisse oder einer 
zukünftigen Geschäftsentwicklung darstellen und dass insbesondere die
tatsächliche Entwicklung der Geschäftsergebnisse, der Finanz- und 
Liquiditätslage sowie des Wirtschaftszweigs, in dem ACS und HOCHTIEF 
tätig sind, erheblich von der Darstellung oder der Andeutung in der 
zukunftsgerichteten Aussage abweichen kann. Die in die Zukunft 
gerichteten Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer 
Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen wird ACS 
zukunftsgerichtete Aussagen - sei es auf Grund von neuen 
Informationen, zukünftigen Ereignissen oder aus anderem Grund - weder
aktualisieren noch öffentlich korrigieren.
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Deutsche und internationale Medien:
Dr. Phoebe Kebbel
Hering Schuppener Consulting
Tel.: +49-69-921874-77
Mobil: +49-173-2862110
pkebbel(at)heringschuppener.com
Investor Relations:
Grupo ACS
Avda. Pío XII, nº 102
28036 Madrid, Spain
Tel: + 34 91 343 92 00
Fax: + 34 91 343 94 56
E-Mail: infogrupoacs(at)grupoacs.com
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 22.12.2010 - 07:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 319968
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Frankfurt am Main / Madrid
Telefon:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 90 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IG BAU und ACS verständigen sich über zukünftige Zusammenarbeit bei HOCHTIEF
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Grupo ACS (ACS, Actividades de Construcción y Servicios, S.A.) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







