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Neue Rabattverträge ab 1.1.2011 für Millionen von Patienten

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Neue Rabattverträge ab 1.1.2011 für Millionen von Patienten



(pressrelations) - onen gesetzlich krankenversicherte Patienten müssen sich ab 1.1.2011 auf neue Rabattarzneimittel einstellen. Je nach Kassenzugehörigkeit der Patienten müssen die Apotheker diesen Medikamenten Vorrang einräumen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Bei der Umstellung vom gewohnten Präparat zum unbekannten Rabattarzneimittel sollten die Patienten in der Apotheke alle aufkommenden Fragen dazu stellen, um den Therapieerfolg zu sichern. "Die Apotheker werden auch im neuen Jahr die Patienten bestmöglich über die neuen Rabattarzneimittel informieren", sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. "Die Kassen müssen aber auch ihren Beitrag leisten, ihre Versicherten über diese sensiblen Neuerungen zu informieren."

Von den neuen Rabattarzneimitteln sind Versicherte verschiedener Kassen betroffen. So starten die IKK gesund plus und die IKK classic nach eigenen Angaben zum 1.1.2011 mit 31 Rabattverträgen über 86 Wirkstoffe. Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen "spektrum K" hat nach eigenen Angaben 396 Zuschläge für 200 Fachlose an 51 Unternehmen erteilt; die Laufzeit beginnt ebenfalls am 1.1.2011. Laut einer Aufstellung der DAK werden deren Versicherte ab 1.1.2011 mit Generika-Rabattverträgen über 54 Wirkstoffe neu versorgt. Die GWQ ServicePlus AG hat bekanntgegeben, dass sie für 36 Betriebs- und Innungskrankenkassen insgesamt 156 Rabattvertragszuschläge ab 1.2.2011 erteilt hat.

Rabattverträge sparen den gesetzlichen Krankenkassen rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Im Jahr 2009 waren es laut Statistik des Bundesgesundheitsministeriums fast 850 Mio. Euro. Für das Jahr 2011 hat allein die AOK ein Einsparvolumen in Höhe von 720 Mio. Euro prognostiziert. Alle Details zu den erzielten Einsparungen geben die Kassen jedoch nicht bekannt. Die Einsparungen werden in jedem Fall nur durch einen erhöhten Aufwand in den 21.500 Apotheken realisiert. So entsteht bei jedem Wegfall oder Inkrafttreten eines Rabattvertrags in den Apotheken erheblicher Erklärungsbedarf und somit Personalaufwand. Dazu kommen noch Computer-, Logistik- und Lageraufwand.





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Christian Splett
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Datum: 20.12.2010 - 11:45 Uhr
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