businesspress24.com - Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember 2010
 

Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember 2010

ID: 316734

Ramsauer: Wer jetzt noch mit falschem Reifenwerk unterwegs ist, gefährdet sich und andere


(LifePR) - Schnee und Eis erschweren in diesen Tagen die Fahrbedingungen für Auto- und Lkw-Fahrer in Deutschland. Damit die Anzahl der Unfälle so weit wie möglich minimiert wird, sollten deshalb unverzüglich Winterreifen montiert werden. Denn die Winterreifenpflicht gilt seit Samstag, den 4. Dezember 2010.
Ramsauer: Ich appelliere nochmals an die Auto- und Lkw-Fahrer, ihre Fahrzeuge schnellstens mit Winterreifen auszustatten. Wer jetzt noch mit falschem Reifenwerk unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Seit dem 4. Dezember müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid. Andere Verkehrsteilnehmer aufgrund von falscher Bereifung in Gefahr zu bringen, ist kein Kavaliersdelikt."
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen. Die übrigen Reifen auf den anderen Achsen haften durch ihre spezielle Gummi-Mischung - etwa den hohen Naturkautschuk-Anteil - bei Winterwetter besser als etwa ein Pkw-Sommerreifen. Sie sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.
Ramsauer: "Durch die Präzisierung der Straßenverkehrs-Ordnung haben wir eine konkrete Winterreifenpflicht eingeführt. Dadurch haben wir mehr Verkehrs- und Rechtssicherheit geschaffen. Die Erhöhung der Bußgelder soll die Einhaltung der Vorschriften garantieren. Wir sind aber auf die Mithilfe aller Auto- und Lkw-Fahrer in Deutschland angewiesen, damit schlimme Rutschpartien und Unfälle vermieden werden können."
Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen sind verdoppelt worden. Beim Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte werden 40 Euro, statt bisher 20 Euro fällig. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. In beiden Fällen folgt ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister.




Diese Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Dazu gehören auch Motorräder.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  25 Jahre Sensor bringt Parkplatzinfo auf Handys
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 16.12.2010 - 06:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 316734
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

lin


Telefon:

Kategorie:

Auto & Verkehr


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 54 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Winterreifenpflicht gilt seit dem 4. Dezember 2010
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung



 

Who is online

All members: 10 591
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 161


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.