businesspress24.com - Weihnachtsgratifikation trotz Freiwilligkeitsvorbehalts
 

Weihnachtsgratifikation trotz Freiwilligkeitsvorbehalts

ID: 315958


(LifePR) - Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger erhielt in den Jahren 2002 bis 2007 jeweils ein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes, ohne dass bei der Zahlung ein ausdrücklicher Vorbehalt erklärt worden war. Wegen der Wirtschaftskrise verweigerte die Beklagte unter Hinweis auf eine Klausel im schriftlichen Arbeitsvertrag eine Zahlung für das Jahr 2008. Die Klausel lautet: «Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen, wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar.» Mit seiner Klage hat der Kläger die Zahlung eines Weihnachtsgeldes für das Jahr 2008 verlangt, welche die Beklagte verweigerte. Der Kläger bekam vor Gericht Recht, da die von der Beklagten verwendete Klausel unklar und nicht eindeutig formuliert war. Sie ist daher nicht geeignet, das mehrfache, tatsächliche Erklärungsverhalten des Arbeitgebers hinreichend zu entwerten, erklären ARAG Experten. Die Klausel könnte auch so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber aus freien Stücken zur Erbringung der Leistung verpflichten wollte (BAG, Az.: 10 AZR 671/09).




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Scalping: Ein Markt in dem die Manipulation zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutt Steuererstattungen für Berechnung des Elterngeldes irrelevant
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 15.12.2010 - 08:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 315958
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

seldorf


Telefon:

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 57 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weihnachtsgratifikation trotz Freiwilligkeitsvorbehalts
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG



 

Who is online

All members: 10 592
Register today: 0
Register yesterday: 1
Members online: 0
Guests online: 545


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.