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Abbau von Bürokratie bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren in Europa

ID: 315749


(PresseBox) - Die EU-Kommission unterbreitete am 14. Dezember 2010 Vorschläge zur Reform der Verordnung ?Brüssel I?. Sie bildet die Grundlage für grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten.
Vor allem die Abschaffung komplizierter und kostenaufwendiger Verfahren zur Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten stehen hierbei im Vordergrund.
Der Schutz der Verbraucher bei Rechtsstreitigkeiten, an denen außerhalb der EU ansässige Unternehmen beteiligt sind, soll durch neue Regelungen ausgebaut werden.
Getroffene Gerichtsstandvereinbarungen und die Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit sowie deren Sicherheit stehen darüber hinaus im Fokus der geplanten Änderungen.
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Datum: 15.12.2010 - 06:09 Uhr
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