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Möhren gehören an den Schneemann und nicht in den Wald

ID: 315615

Wildfütterung nicht notwendig und nicht erlaubt


(LifePR) - Aufgrund aktueller Ereignisse weist das Nationalparkamt Müritz darauf hin, dass das Wild auch bei der momentan Witterung nicht gefüttert werden darf. Nach Landesjagdgesetz und nach der Nationalpark-Jagdverordnung ist eine Fütterung außerhalb der sogenannten ?Notzeit? ohnehin untersagt. Diese wird von der Jagdbehörde gegebenenfalls gesondert ausgerufen. Auch dann darf artgerechtes Futter nur von den örtlichen Jägern ausgebracht werden, nicht von der Bevölkerung.
Alle Wildtieren sind seit Jahrtausenden an strenge Winter angepasst und überstehen ihn ohne menschliche Hilfe. Sie verfügen z.B. über entsprechende Reserven aus den nahrungsreichen Zeiten, außerdem ändern sie bei niedrigeren Temperaturen ihr Verhalten und bewegen sich weniger. Dadurch verbrauchen sie weniger Energie. Insofern kann ihnen am meisten geholfen werden, wenn sie möglichst nicht beunruhigt werden.
Die kalte Jahreszeit ist im übrigen für den natürlichen Vorgang der Auslese von Bedeutung. Nur sehr geschwächte oder kranke Tiere werden Opfer der Witterung.
Das Ausbringen von Nahrung ist ein Ausdruck falsch verstandener Tierliebe. Aktuell wurden z. B. in der Nähe von Schwarzenhof in mehreren Fällen Möhren ausgebracht. Als Nase eines Schneemanns wären die besser geeignet gewesen.




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Datum: 15.12.2010 - 04:44 Uhr
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Energie & Umwelt


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