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Nicht nur zur Weihnachtszeit: Ungeliebte Geschenke umtauschen

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Beim Umtausch gilt es, Fristen zu beachten


(LifePR) - Für viele bedeutet insbesondere die Vorweihnachtszeit purer Stress. Insbesondere die Suche nach Geschenken in überfüllten Innenstädten steht in der Liste der weihnachtlichen Stressfaktoren ganz weit oben. Die Online-Bestellung ist zwar stressfreier, doch schützt auch diese nicht vor Fehlgriffen. So ist es kein Wunder, dass in der Not schon mal das Falsche im Gabensack landet.
Nach dem Geschenke-Stress ist also vor dem Geschenke-Stress: Geht es ans Auspacken der Weihnachtsgeschenke, so gibt es anstatt eines warmen Dankeschön nicht selten lange Gesichter. Der Schmuck ist nicht der Gewünschte, das Buch schon bekannt, die Hose passt nicht, und die neue Uhr ist schlicht und einfach nicht der Geschmack des Beschenkten.
Beachtet man hier die Fristen und hat den Kaufnachweis aufbewahrt, ist der Widerruf besonders dann kein Problem, wenn der Weihnachtsmann online eingekauft hat, so die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg. Hier besteht nach Erhalt der Ware grundsätzlich ? Ausnahmen sind beispielsweise Maßanfertigungen oder Software - ein 14-tägiges Rückgaberecht. Der Kunde kann also ohne Angabe von Gründen das ungeliebte Geschenk zurückschicken und erhält den Kaufpreis zurück. Das Porto für die Rücksendung trägt der Händler, sobald der Warenwert 40 Euro überschreitet.
War das Geschenk defekt oder handelte es sich nicht um die bestellte Ware, so kann der Kunde auch die Gewährleistungspflicht des Händlers in Anspruch nehmen und diesem die Chance geben, zu reparieren oder neu zu liefern. Erst, wenn dieses fehlschlägt, gibt es Geld zurück. Die Gewährleistungszeit beträgt ab Lieferung europaweit zwei Jahre.
Im Geschäft ist der Händler nicht zur Rücknahme verpflichtet, wenn der verkaufte Artikel fehlerfrei ist. Um auch weiterhin zufriedene Kunden zu haben, gewähren viele Geschäfte jedoch eine zweiwöchige Kulanz. Ob sie hier das Geld zurückzahlen oder aber einen Gutschein über den Betrag ausstellen, ist Sache des Händlers.




Der Tipp der SIGNAL IDUNA: Man erspart sich überflüssigen Stress, wenn man schon im Vorfeld klärt, wie es mit einem möglichen Umtausch steht. Erklärt der Kunde, dass es sich bei der Ware um ein Geschenk handelt, lassen sich viele Händler kulanterweise auf verlängerte Fristen ein. Dieses sollte man sich aber schriftlich bestätigen lassen. Dann ist es beispielsweise auch kein Problem, bereits frühzeitig Geschenke zu besorgen, ohne befürchten zu müssen, bestehende Fristen zu verletzen.


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Datum: 13.12.2010 - 09:23 Uhr
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