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So erkennen Sie Kostenfallen im Internet

ID: 313081

Das Bundesverbraucherministerium veröffentlicht zwei neue Online-Angebote


(LifePR) - Im Internet lauern Kostenfallen, die oft sehr trickreich gestaltet sind. Um die Verbraucher für Kostenfallen zu sensibilisieren und besser vor Abzocke zu schützen, veröffentlicht das Bundesverbraucherministerium am Freitag auf der Webseite www.bmelv.de zwei neue Angebote: das Online-Spiel "Vorsicht-Falle" und das Computerprogramm "Kostenfinder", beides kostenfrei auf der Internetseite des Verbraucherministeriums abrufbar.
"Immer wieder werden Verbraucherinnen und Verbraucher online in einen vermeintlichen Vertrag gelockt. Dabei sind die Internetseiten oft so gestaltet, dass Verbraucher nur schwer erkennen können, dass die angebotene Dienstleistung etwas kostet", so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. "Mit dem Gesetzentwurf zur so genannten Button-Lösung geht die Bundesregierung entschlossen gegen Internetkostenfallen vor: Künftig soll der Verbraucher vor Abgabe einer Vertragserklärung im Internet klar und verständlich auf eine mögliche Kostenpflicht hingewiesen werden. Erst bei Bestätigung dieses Hinweises kommt ein Vertrag zustande."
Neben der rechtlichen Regelung zur "Button-Lösung" hat das Bundesverbraucherministerium auch zwei neue Angebote zur Information der Internet-Nutzer entwickelt:
- Das vom BMELV entwickelte Onlinespiel "Vorsicht Falle" zeigt Verbrauchern anhand von realitätsnahen Beispielen, wie Internet-Kostenfallen aufgebaut sind.
- Das Computerprogramm "Kostenfinder" ist ein kostenlose Erweiterung für gängige Internetbrowser. Mit Hilfe dieses Programms werden die Nutzer auf versteckte Preisangaben im Internet aufmerksam gemacht.
Oft sind es frei verfügbare und allgemein zugängliche Informationen, die auf manchen Webseiten gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden - und zwar so, dass die Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkennen, wie teuer sie ein Klick auf das Angebot später zu stehen kommt. Einige unseriöse Anbieter stellen auch Open-Source-Software, also grundsätzlich kostenlose Software, zum Download bereit. Die Gebühr bezieht sich dabei nicht auf den Erwerb der Software, sondern auf die Dienstleistung des gesammelten Bereitstellens, also die Nutzungsmöglichkeit der Datenbank.




Dabei sind diese Internetseiten oft so trickreich gestaltet, dass deren Kostenpflicht für Verbraucher nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Die Gestaltung der Anmeldeseiten von Internet-Kostenfallen ist in der Regel sehr ähnlich. Oft werden in einem Online-Formular persönliche Daten abgefragt - das Onlinespiel "Vorsicht Falle" zeigt aktuelle Beispiele. In einem Fließtext, der klein und undeutlich am Rand steht, wird ein monatlicher Preis genannt, der meist im Voraus als Jahres- oder Zweijahresgebühr zu entrichten ist.
Mit der von der Bundesregierung geplanten "Button-Lösung" werden dem Verbraucher vor Abschluss eines Dienstleistungsvertrags im Internet durch einen Hinweis die Kosten komprimiert und deutlich vor Augen geführt. Außerdem muss dokumentiert werden, dass der Verbraucher diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat.
Das Onlinespiel "Vorsicht-Falle" ist unter www.bmelv.de/browserspiel abrufbar.
Das Programm "Kostenfinder" kann unter www.bmelv.de/kostenfinder herunter geladen werden.


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Datum: 10.12.2010 - 05:26 Uhr
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