Sonderkündigungsrecht
(LifePR) - Wer 2010 seine Kfz-Versicherung kündigen wollte und dies nicht bis zum 30.November geschafft hat, dem bietet sich jetzt eine letzte Möglichkeit. Erhöht der Anbieter etwa seine Beiträge oder ändert die Vertragsbedingungen, kann der Kunde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen - allerdings nur innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung einer Änderung. Ist man zwar mit seiner Versicherung zufrieden, will aber einen Schaden nachmelden den man zuvor selbst bezahlt hatte, ist dies noch bis zum 31.Dezember möglich; sonst wird es teuer. In jedem Fall günstiger kommt man auch davon, wenn man die jährliche Routineuntersuchung beim Zahnarzt noch vor Ablauf des Jahres hinter sich bringt. Versicherungen honorieren dieses vorbildliche Verhalten nach dem fünften Jahr mit höheren Zuschüssen beim Zahnersatz. Die ARAG Experten raten Verbrauchern dazu, die vielen Möglichkeiten "clever zu sparen" am Ende des Jahres wahrzunehmen, denn eine schlaue Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt kann das ganze kommende Jahr finanzielle Freude bereiten.
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Datum: 10.12.2010 - 05:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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