Reduzierung der Arbeitszeit für Nebentätigkeiten auch bei halbem Versorgungsauftrag nötig
(businesspress24) - Das Bundessozialgericht (BSG) hat die Frage geklärt, in welchem Umfang ein Vertragsarzt mit auf die Hälfte beschränktem Versorgungsauftrag einer Nebentätigkeit nachgehen darf.
Seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2007 können Vertragsärzte und Psychotherapeuten ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte beschränken. Diese so entstandenen „Teilzulassungen“ haben vor allem dort praktische Bedeutung erlangt, wo Ärzte nicht in vollem Umfang als niedergelassene Vertragsärzte tätig sein wollen, sondern beispielsweise daneben als angestellte Ärzte im Krankenhaus arbeiten.
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG durfte ein Vertragsarzt mit vollem Versorgungsauftrag höchstens 13 Wochenstunden einer Nebentätigkeit nachgehen. Fraglich war aber, welche Arbeitszeiten neben einer halben Zulassung möglich sind. Diese Frage ist nun geklärt: Ein Psychotherapeut war gegen die Auflage vorgegangen, seine Arbeitszeit als Abteilungsleiter in einer Strafvollzugseinrichtung auf 26 Wochenstunden zur reduzieren. Nach der o. a. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei von einer zulässigen Gesamtarbeitszeit von 40 plus 13 Stunden pro Woche auszugehen. Wenn aber die Vollzeittätigkeit auf die Hälfte, also auf 20 Stunden beschränkt sei, müssten die so „ungenutzten“ 20 Wochenstunden den zulässigen 13 Stunden hinzugerechnet werden, woraus sich eine Gesamtzahl von 33 Stunden pro Woche ergebe, die er neben seiner Tätigkeit als niedergelassener Psychotherapeut im Angestelltenverhältnis tätig sein dürfe.
Das BSG erteilte diesem Rechenweg mit Urteil vom 13.10.2010 (Az.: B 6 KA 40/09 R) nun eine Absage. Auch ein hälftiger Versorgungsauftrag kann danach nicht neben einer Vollzeittätigkeit wahrgenommen werden. Ein regelmäßiges und verlässliches Angebot von Sprechstunden und Gesprächsleistungen zu Zeiten, die für solche Behandlungen üblich sind, könne unter diesen Umständen auch im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags nicht gemacht werden. Es sei nicht zu beanstanden, wenn der Berufungsausschuss und das Sozialgericht in erster Instanz ausgehend von der Rechtsprechung des 6. Senats des BSG als Höchstgrenze für die Nebentätigkeit 26 Wochenstunden ansehen.
In der Pressemitteilung des BSG findet sich allerdings die Einschränkung „jedenfalls für eine neben dem hälftigen Versorgungsauftrag ausgeübte Tätigkeit in einem beamtenrechtlichen Dienstverhältnis.“ Da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, bleibt offen, ob sich für andere, weniger stark reglementierte Tätigkeiten als die eines Beamten möglicherweise andere Grenzen ergeben. Wir empfehlen, 26 Stunden als Obergrenze anzunehmen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Ecovis
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zählen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem Qualitätsniveau zu bieten.
Die ECOVIS Akademie ist Garant für eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie für eine fundierte Ausbildung.
Kontakt Ecovis
Ulf Hausmann
Ernst-Reuter-Platz 10, 10587 Berlin
Tel.: 030 – 310008-54, Fax: 030 – 310008-56
E-Mail: ulf.hausmann(at)ecovis.com www.ecovis.com
Datum: 08.12.2010 - 06:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 311502
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ulf Hausmann
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 31 00 08 54
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 109 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Reduzierung der Arbeitszeit für Nebentätigkeiten auch bei halbem Versorgungsauftrag nötig
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).