Sammelklage-Urteil gegen Targobank verschoben
Kostenlose Verjährungshemmung durch Ombudsmann
(LifePR) - Das heute erwartete Urteil des Landgerichts Düsseldorf bezüglich der ersten bundesweiten Lehman-Sammelklage von 8 Anlegern gegen die Targobank wurde verschoben. Das Gericht beschloss, dass gemäß § 156 Abs. 2 Nr. 3 ZPO vorher ein weiterer, noch zu bestimmender Verhandlungstermin stattfinden muss, da einer der drei Richter inzwischen ausgeschieden ist.
Obwohl das Gericht die Zulässigkeit solcher Sammelklagen und die hohen Erfolgschancen fast aller Anleger bereits ausdrücklich bestätigte, hatten viele Lehman-Anleger ihre Entscheidung zur Klage vom Erfolg dieser Sammelklage abhängig gemacht.
Um die Verjährung der Ansprüche dieser Anleger bis zum Urteil zu verhindern, empfiehlt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Ansay ich, die Verjährung zu hemmen durch das kostenlose "Ombudsmannverfahren der privaten Banken" (www.bankenverband.de/themen/geld-finanzen/schlichtungsstelle ).
Anleger können bei dieser Schlichtungsstelle ihre "Beschwerde" selbst einlegen und zudem hoffen auf einen positiven Schlichtungsspruch (nur bis 5.000 Euro bindend) oder auf eine freiwillige teilweise Zahlung der Bank. Gerne leitet der BSZ e.V. Vertrauensanwalt Can Ansay dieses Verfahren für Lehman-Anleger ein - soweit zulässig u.U. mit Erfolgshonorar, so dass dem Anleger bei Erfolglosigkeit des Ombudsmannverfahrens keinerlei Kosten entstehen und er sich danach frei für oder gegen eine Klage entscheiden kann.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Gründe sich der BSZ® e.V. Interessensgemeinschaft "Lehman Brothers" anzuschließen.
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Datum: 08.12.2010 - 03:54 Uhr
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