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Wettbewerb der Baumaterialien fair gestalten

ID: 310430


(ots) - Die Finanzierung der Zukunft Holz GmbH ZHG als
zentrales Instrument der Holzabsatzförderung benachteiligt im Haus-
und Wohnungsbau die Massivbauweise völlig ungerechtfertigt. Bund und
Länder unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit der ZHG finanziell und
beeinflussen so die Überlegungen potentieller Bauherren. Dabei muss
die vielfach vertretene Auffassung, das Bauen mit Holz sei am
nachhaltigsten, grundsätzlich korrigiert werden. Denn im
Langfristvergleich ist der Mauerwerksbau gemäß einer
Nachhaltigkeitsanalyse der TU Darmstadt der Holzständerkonstruktion
sogar überlegen. Investitionsentscheidungen dürfen deswegen nicht
durch Marketingmaßnahmen mit Unterstützung aus staatlichen Mitteln
beeinflusst werden.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz BMELV hat eingeräumt, dass die Zukunft Holz GmbH
ZHG mit 346.000 Euro aus Bundesmitteln und 186.000 Euro aus den
Länderetats gefördert wird. Die ZHG ist die Reaktion der Branche auf
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juni 2009, das den -
durch Sonderabgaben finanzierten - Holzabsatzfonds nicht mit dem
Grundgesetz vereinbar sieht. Ziel und Aufgabe der ZHG sind die
Holzabsatzförderung. Da die öffentlichen Mittel für den Aufbau der
ZHG bestimmt sind und zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit
verwendet werden, ist die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen
Baustoffen offensichtlich.

Staatliche Förderung sollte branchenneutral geschehen. Denn der
Bauherr vor Ort trifft immer noch die sicherste Entscheidung, welches
Material das für ihn geeignete ist. Zwar stellt sich das BMELV
inzwischen der Kritik und hat einen Meinungsaustausch zwischen
Massivbau und Holzbau angeregt. Trotzdem finanzieren Unternehmen der
Massivbauindustrie über Ihre Steuern das Marketing der Konkurrenz
mit. Die Verwendung öffentlicher Mittel zur Propagierung einer




Bauweise ist damit nicht nur nicht zielführend, sondern eine
ungerechtfertigte Bevorzugung einer Branche und damit eine
Verschwendung von Steuergeldern.



Pressekontakt:
Johannes Sibbor
Weber Shandwick
Tel: 030-20351-214
Fax: 030-20351-190
E-Mail: jsibbor(at)webershandwick.com


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Datum: 07.12.2010 - 04:30 Uhr
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