Wettbewerb der Baumaterialien fair gestalten
(ots) - Die Finanzierung der Zukunft Holz GmbH ZHG als 
zentrales Instrument der Holzabsatzförderung benachteiligt im Haus- 
und Wohnungsbau die Massivbauweise völlig ungerechtfertigt. Bund und 
Länder unterstützen die Öffentlichkeitsarbeit der ZHG finanziell und 
beeinflussen so die Überlegungen potentieller Bauherren. Dabei muss 
die vielfach vertretene Auffassung, das Bauen mit Holz sei am 
nachhaltigsten, grundsätzlich korrigiert werden. Denn im 
Langfristvergleich ist der Mauerwerksbau gemäß einer 
Nachhaltigkeitsanalyse der TU Darmstadt der Holzständerkonstruktion 
sogar überlegen. Investitionsentscheidungen dürfen deswegen nicht 
durch Marketingmaßnahmen mit Unterstützung aus staatlichen Mitteln 
beeinflusst werden.
   Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und 
Verbraucherschutz BMELV hat eingeräumt, dass die Zukunft Holz GmbH 
ZHG mit 346.000 Euro aus Bundesmitteln und 186.000 Euro aus den 
Länderetats gefördert wird. Die ZHG ist die Reaktion der Branche auf 
ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juni 2009, das den -
durch Sonderabgaben finanzierten - Holzabsatzfonds nicht mit dem 
Grundgesetz vereinbar sieht. Ziel und Aufgabe der ZHG sind die 
Holzabsatzförderung. Da die öffentlichen Mittel für den Aufbau der 
ZHG bestimmt sind und zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit 
verwendet werden, ist die Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen 
Baustoffen offensichtlich.
   Staatliche Förderung sollte branchenneutral geschehen. Denn der 
Bauherr vor Ort trifft immer noch die sicherste Entscheidung, welches
Material das für ihn geeignete ist. Zwar stellt sich das BMELV 
inzwischen der Kritik und hat einen Meinungsaustausch zwischen 
Massivbau und Holzbau angeregt. Trotzdem finanzieren Unternehmen der 
Massivbauindustrie über Ihre Steuern das Marketing der Konkurrenz 
mit. Die Verwendung öffentlicher Mittel zur Propagierung einer 
Bauweise ist damit nicht nur nicht zielführend, sondern eine 
ungerechtfertigte Bevorzugung einer Branche und damit eine 
Verschwendung von Steuergeldern.
Pressekontakt:
Johannes Sibbor
Weber Shandwick
Tel: 030-20351-214
Fax: 030-20351-190
E-Mail: jsibbor(at)webershandwick.com
      
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akzeptiert Rußfilterpflicht - Deutsche Umwelthilf" alt="Verwaltungsgericht Stuttgart: Deutsche Bahn akzeptiert Rußfilterpflicht - Deutsche Umwelthilf">
 
Datum: 07.12.2010 - 04:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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