Verwaltungsgericht Stuttgart: Deutsche Bahn
akzeptiert Rußfilterpflicht - Deutsche Umwelthilf
(ots) - Von der DUH unterstützte Klage eines Stuttgarter
Bürgers gegen Gesundheitsgefahren aus den Dieselrußemissionen der
Baufahrzeuge auf der Großbaustelle Stuttgart 21 ist erfolgreich -
Deutsche Bahn akzeptiert in einem Vergleich die grundsätzliche
Rußfilterpflicht - DUH-Bun¬des¬geschäftsführer Jürgen Resch sieht in
dieser Entscheidung eine "schallende Ohrfeige" für die
baden-württembergische Landesregierung, die aus Angst vor der nun
notwendigen Neuausschreibung der Baumaßnahmen den Anwohnern
rechtswidrig den Gesundheitsschutz verweigerte - Anerkennung der
Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn bestätigt Rechtswidrigkeit
der bisher durchgeführten Bauausschreibungen und eröffnet
unterlegenen Bauunternehmen für den Fall eine Klagemöglichkeit, dass
diese nicht aufgehoben werden
Die systematische Verletzung von Luftreinhalteauflagen durch die
Deutsche Bahn auf der Großbaustelle Stuttgart 21 hat ein Ende. In
einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren hat
die Deutsche Bahn allen inhaltlichen Forderungen eines von der
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Stuttgarter Anwohners
zugestimmt. Danach verpflichtet sich die Bahn, dass bei den
Bauarbeiten für Stuttgart 21 nur noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit
Dieselrußpartikelfilter zum Einsatz kommen.
Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im
Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21
festgeschrieben, vom Bauträger und den Aufsichtsbehörden allerdings
ignoriert wurde: Zu den Gesundheitsschutzauflagen gehörte damals die
Verpflichtung zum Einsatz einer Abgasreinigung nach dem "Stand der
Technik", was nach den von der DUH vorgelegten Aussagen des
Umweltbundesamtes bedeutet, dass zwingend ein Dieselrußpartikelfilter
eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist laut
Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 der Ausstoß
krebserregender Dieselrussemissionen "auf außerplanmäßige
Betriebsfälle zu beschränken".
Gegen diese Auflage hat die Bahn jedoch systematisch verstoßen,
was sich bereits aus den Ausschreibungsunterlagen für das
Milliardenobjekt ergibt. Darin findet sich keinerlei Umsetzung der
Umwelt- und Gesundheitsauflage für die Baustelle im Stuttgarter
Kessel - wenige hundert Meter entfernt von der Luftmessstelle
"Neckartor" mit den höchsten Feinstaubbelastungswerten Deutschlands.
Zeugenaussagen und Fotos belegen zudem, dass die eingesetzten
Baumaschinen und Baufahrzeuge von Beginn der Abriss- und
Baggerarbeiten für Stuttgart 21 ohne die im
Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen Dieselrußfilter im
Einsatz waren. Nach Beobachtungen der DUH hat die Deutsche Bahn die
Bauarbeiten an Unternehmen vergeben, die durch den Einsatz besonders
alter, rußender und offensichtlich dadurch besonders billiger
Baugeräte die Ausschreibung gewannen. Unternehmen mit modernen
Baumaschinen und Fahrzeugen kamen ganz offensichtlich nicht zum Zuge
oder erkannten bereits bei Lektüre der Ausschreibung, dass sie gegen
die Billigkonkurrenz keine Chance haben. Die nun erfolgte Anerkennung
der Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn eröffnet unterlegenen
Bauunternehmen eine Klagemöglichkeit.
Als eine "schallende Ohrfeige für das Eisenbahnbundesamt und die
Stuttgarter Landesregierung" bewertet Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH das Vergleichsergebnis in dem
Klageverfahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. "Aus Angst vor
der nun notwendigen Neuausschreibung aller Bauarbeiten verzichtete
die zuständige Verkehrs- und Umweltministerin Tanja Gönner darauf,
sich für die Durchsetzung der Gesundheitsauflagen des
Planfeststellungsbeschlusses einzusetzen. Die verheerenden
gesundheitlichen Folgen für tausende Anwohner lagen ihr
offensichtlich weniger am Herzen, als die rechtswidrige Fortsetzung
der Bauarbeiten mit ungefilterten Baumaschinen und Fahrzeugen", sagte
Resch. "Mit dem Vergleich gesteht die Deutsche Bahn die
Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Die Deutsche
Umwelthilfe hat daher bei den Genehmigungsbehörden einen sofortigen
Baustopp beantragt."
"Die Bahn ist durch den Vergleich einer Verurteilung
zuvorgekommen", sagte Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger von der Kanzlei
Geulen & Klinger, der die DUH in der Sache vertreten hat. "Über
Wochen hat die Bahn sich geziert, anzuerkennen, dass inmitten eines
mit Luftschadstoffen hoch vorbelasteten Gebiets keine Großbaustelle
betrieben werden darf, auf der ungefilterte Autos und Maschinen
arbeiten. Kurz vor der Entscheidung kam dann der Vergleichsvorschlag,
der in seinem Kern eine vollständige Anerkennung des Anspruchs des
Klägers ist."
"Jetzt ist klargestellt, dass Stand der Technik bei Baumaschinen
der Einbau von Partikelfilter bedeutet. Deshalb muss dies jetzt in
ganz Deutschland auf allen Baustellen durchgesetzt werden", betonte
Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.
Mit einem Eilantrag (Aktenzeichen 5 S 2335/10) beim
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die DUH am 5. Oktober
2010 einen Stuttgarter Bürger unterstützt, um die rechtswidrige
Verletzung von Gesundheitsschutzauflagen im
Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 zu
beenden. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dann das Verfahren an das
Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen. Der Eilantrag richtete sich
gegen das Eisenbahnbundesamt als gegenüber der Deutschen Bahn
aufsichtspflichtige Bundesbehörde. Das Eisenbahnbundesamt hat sich
nun verpflichtet, die gerichtlich festgesetzten Auflagen zu
überwachen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171
3649170, resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr.
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/884728-0, Fax: 030 884728-10,
klinger(at)geulen.com
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe
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Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater, Mobil: 0152
29483857, axel.friedrich.berlin(at)gmail.de
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Datum: 07.12.2010 - 04:23 Uhr
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