Verwaltungsgericht Stuttgart: Deutsche Bahn 
akzeptiert Rußfilterpflicht - Deutsche Umwelthilf
(ots) - Von der DUH unterstützte Klage eines Stuttgarter
Bürgers gegen Gesundheitsgefahren aus den Dieselrußemissionen der 
Baufahrzeuge auf der Großbaustelle Stuttgart 21 ist erfolgreich - 
Deutsche Bahn akzeptiert in einem Vergleich die grundsätzliche 
Rußfilterpflicht - DUH-Bun¬des¬geschäftsführer Jürgen Resch sieht in 
dieser Entscheidung eine "schallende Ohrfeige" für die 
baden-württembergische Landesregierung, die aus Angst vor der nun 
notwendigen Neuausschreibung der Baumaßnahmen den Anwohnern 
rechtswidrig den Gesundheitsschutz verweigerte - Anerkennung der 
Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn bestätigt Rechtswidrigkeit 
der bisher durchgeführten Bauausschreibungen und eröffnet 
unterlegenen Bauunternehmen für den Fall eine Klagemöglichkeit, dass 
diese nicht aufgehoben werden
   Die systematische Verletzung von Luftreinhalteauflagen durch die 
Deutsche Bahn auf der Großbaustelle Stuttgart 21 hat ein Ende. In 
einem vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geführten Verfahren hat 
die Deutsche Bahn allen inhaltlichen Forderungen eines von der 
Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) unterstützten Stuttgarter Anwohners
zugestimmt. Danach verpflichtet sich die Bahn, dass bei den 
Bauarbeiten für Stuttgart 21 nur noch Baumaschinen und Fahrzeuge mit 
Dieselrußpartikelfilter zum Einsatz kommen.
   Mit dem Vergleich wird umgesetzt, was bereits 2005 im 
Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 
festgeschrieben, vom Bauträger und den Aufsichtsbehörden allerdings 
ignoriert wurde: Zu den Gesundheitsschutzauflagen gehörte damals die 
Verpflichtung zum Einsatz einer Abgasreinigung nach dem "Stand der 
Technik", was nach den von der DUH vorgelegten Aussagen des 
Umweltbundesamtes bedeutet, dass zwingend ein Dieselrußpartikelfilter
eingesetzt werden muss. Darüber hinaus ist laut 
Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 der Ausstoß 
krebserregender Dieselrussemissionen "auf außerplanmäßige 
Betriebsfälle zu beschränken".
   Gegen diese Auflage hat die Bahn jedoch systematisch verstoßen, 
was sich bereits aus den Ausschreibungsunterlagen für das 
Milliardenobjekt ergibt. Darin findet sich keinerlei Umsetzung der 
Umwelt- und Gesundheitsauflage für die Baustelle im Stuttgarter 
Kessel - wenige hundert Meter entfernt von der Luftmessstelle 
"Neckartor" mit den höchsten Feinstaubbelastungswerten Deutschlands. 
Zeugenaussagen und Fotos belegen zudem, dass die eingesetzten 
Baumaschinen und Baufahrzeuge von Beginn der Abriss- und 
Baggerarbeiten für Stuttgart 21 ohne die im 
Planfeststellungsbeschluss vorgeschriebenen Dieselrußfilter im 
Einsatz waren. Nach Beobachtungen der DUH hat die Deutsche Bahn die 
Bauarbeiten an Unternehmen vergeben, die durch den Einsatz besonders 
alter, rußender und offensichtlich dadurch besonders billiger 
Baugeräte die Ausschreibung gewannen. Unternehmen mit modernen 
Baumaschinen und Fahrzeugen kamen ganz offensichtlich nicht zum Zuge 
oder erkannten bereits bei Lektüre der Ausschreibung, dass sie gegen 
die Billigkonkurrenz keine Chance haben. Die nun erfolgte Anerkennung
der Rußfilterpflicht durch die Deutsche Bahn eröffnet unterlegenen 
Bauunternehmen eine Klagemöglichkeit.
   Als eine "schallende Ohrfeige für das Eisenbahnbundesamt und die 
Stuttgarter Landesregierung" bewertet Jürgen Resch, 
Bundesgeschäftsführer der DUH das Vergleichsergebnis in dem 
Klageverfahren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht. "Aus Angst vor
der nun notwendigen Neuausschreibung aller Bauarbeiten verzichtete 
die zuständige Verkehrs- und Umweltministerin Tanja Gönner darauf, 
sich für die Durchsetzung der Gesundheitsauflagen des 
Planfeststellungsbeschlusses einzusetzen. Die verheerenden 
gesundheitlichen Folgen für tausende Anwohner lagen ihr 
offensichtlich weniger am Herzen, als die rechtswidrige Fortsetzung 
der Bauarbeiten mit ungefilterten Baumaschinen und Fahrzeugen", sagte
Resch.  "Mit dem Vergleich gesteht die Deutsche Bahn die 
Rechtswidrigkeit der bisherigen Bauarbeiten ein. Die Deutsche 
Umwelthilfe hat daher bei den Genehmigungsbehörden einen sofortigen 
Baustopp beantragt."
   "Die Bahn ist durch den Vergleich einer Verurteilung 
zuvorgekommen", sagte Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger von der Kanzlei 
Geulen & Klinger, der die DUH in der Sache vertreten hat. "Über 
Wochen hat die Bahn sich geziert, anzuerkennen, dass inmitten eines 
mit Luftschadstoffen hoch vorbelasteten Gebiets keine Großbaustelle 
betrieben werden darf, auf der ungefilterte Autos und Maschinen 
arbeiten. Kurz vor der Entscheidung kam dann der Vergleichsvorschlag,
der in seinem Kern eine vollständige Anerkennung des Anspruchs des 
Klägers ist."
   "Jetzt ist klargestellt, dass Stand der Technik bei Baumaschinen 
der Einbau von Partikelfilter bedeutet. Deshalb muss dies jetzt in 
ganz Deutschland auf allen Baustellen durchgesetzt werden", betonte 
Dr. Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte.
   Mit einem Eilantrag (Aktenzeichen 5 S 2335/10) beim 
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die DUH am 5. Oktober 
2010 einen Stuttgarter Bürger unterstützt, um die rechtswidrige 
Verletzung von Gesundheitsschutzauflagen im 
Planfeststellungsbeschluss für das Bauprojekt Stuttgart 21 zu 
beenden. Der Verwaltungsgerichtshof hatte dann das Verfahren an das 
Verwaltungsgericht Stuttgart verwiesen. Der Eilantrag richtete sich 
gegen das Eisenbahnbundesamt als gegenüber der Deutschen Bahn 
aufsichtspflichtige Bundesbehörde. Das Eisenbahnbundesamt hat sich 
nun verpflichtet, die gerichtlich festgesetzten Auflagen zu 
überwachen.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e.V., 
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 
3649170, resch(at)duh.de  
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwaltskanzlei Geulen & Klinger, Schaperstr. 
15, 10719 Berlin, Tel.: 030/884728-0, Fax: 030 884728-10, 
klinger(at)geulen.com
Ulrike Fokken, Sprecherin Politik und Presse, Deutsche Umwelthilfe 
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86,  0151 
55017009, fokken(at)duh.de
Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater, Mobil: 0152 
29483857, axel.friedrich.berlin(at)gmail.de
      
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Datum: 07.12.2010 - 04:23 Uhr
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