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SPD unterstuetzt Neuregelung der Sicherungsverwahrung nach Verbesserung

ID: 308353

SPD unterstuetzt Neuregelung der Sicherungsverwahrung nach Verbesserung


(pressrelations) - Anlaesslich der 2./3. Lesung des Koalitionsentwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstuetzt die von der Koalition vorgelegte Neuregelung der Sicherungsverwahrung nach Verbesserung.

Es waere weder gegenueber den Opfern und ihren Angehoerigen, noch gegenueber der Gesellschaft verantwortbar, das Instrument der Sicherungsverwahrung zum Schutz vor gefaehrlichen Straftaetern aus der Hand zu geben. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt sich deshalb der gesetzgeberischen Verantwortung, dafuer zu sorgen, dass einerseits die Rechte der Verurteilten gewahrt werden und andererseits die Gesellschaft vor gefaehrlichen Straftaetern geschuetzt wird.

Die SPD hat sich in einem wichtigen Punkt in den Beratungen durchgesetzt und eine wesentliche Verbesserung erzielt: Der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung ist jetzt deutlicher als bisher beschraenkt. Eine Reihe von Vermoegensdelikten und Delikten ohne Gewaltanwendung koennen jetzt nicht mehr Anlasstat fuer eine Sicherungsverwahrung sein. Das ist eine wesentliche Verbesserung, denn die Sicherungsverwahrung soll als schaerfste Massnahme des deutschen Rechts nur bei Straftaten gegen Leben, koerperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung moeglich sein.

Schwachpunkt bleibt, dass die Koalition nicht dem SPD-Petitum gefolgt ist und schon im jetzigen Gesetzgebungsverfahren den Wegfall der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung im Erwachsenenstrafrecht mit entsprechender Anpassung im Jugendstrafrecht nachgezeichnet hat; dort bleibt die nachtraegliche Sicherungsverwahrung somit erst einmal moeglich.
Hier muss dringend gehandelt werden.

Die Verantwortung liegt jetzt bei den Laendern, die Unterbringung der gefaehrlichen Straftaeter in der Sicherungsverwahrung konventions- und verfassungskonform umzusetzen. Bei der Bewaeltigung dieser Aufgabe darf der Bund die Laender insbesondere hinsichtlich der Finanzierungsfrage nicht alleine lassen.





In der Gesamtabwaegung ist mit der Neuregelung ein gangbarer Weg aufgezeigt, um das Problem zu loesen, nach dem Urteil des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte von Dezember 2009 zur Sicherungsverwahrung dafuer zu sorgen, die Sicherungsverwahrung zu einem rechtlich haltbaren Instrument zu gestalten, um gefaehrliche Taeter sicher unterbringen und die Bevoelkerung vor ihnen schuetzen zu koennen.


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Datum: 02.12.2010 - 12:15 Uhr
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