Baugewerbe begrüßt Schlichterspruch zu Stuttgart21 / Fach- und Teillosvergabe gefordert
(ots) - "Das deutsche Baugewerbe begrüßt den 
Schlichterspruch zu Stuttgart21 ausdrücklich. Damit ist hoffentlich 
auch politisch Klarheit über den Weiterbau des Bahnhofs geschaffen. 
Aus rechtlicher Sicht hatte diese Klarheit aufgrund des Baurechts 
ohnehin bestanden. Wir fordern daher, alle Beteiligten auf, den 
Schlichterspruch zu akzeptieren." So der Hauptgeschäftsführer des 
Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl heute
in Berlin.
   "Es liegt im Wesen einer Schlichtung, dass alle Beteiligten das 
Ergebnis akzeptieren und umsetzen. Das muss nun auch für Stuttgart 
gelten, auch wenn damit höhere Kosten verbunden sind." Erklärte Robl 
weiter. 
   Damit Stuttgart21 als Investitionsmaßnahme eine breite Wirkung für
die Beschäftigung in der Region entfalten kann, sollte die Deutsche 
Bahn AG bei der Vorbereitung der Ausschreibungen darauf achten, so 
die Forderung des deutschen Baugewerbes, die Lose mittelstandsgerecht
zu gestalten.
   Nur so ist gewährleistet, dass sich möglichst viele Bieter um 
einen Auftrag bewerben. Eine mittelstandsgerechte Vergabe führt 
regelmäßig zu einem wirtschaftlichen Einkauf und stärkt die regionale
Wirtschaft. Eine mittelstandsgerechte Aufteilung der Lose sorgt 
darüber hinaus für ein breites Angebotsspektrum. Hierdurch wird 
Einschränkungen des Wettbewerbs wirksam begegnet. Dies kommt der 
Deutschen Bahn AG direkt zu Gute. "Die Wiederholung eines Desasters, 
wie vor einigen Jahren bei der Ausschreibung des Flughafens 
Schönefeld in Berlin, kann heute niemand verantworten." So Robl 
abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
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eMail klein(at)zdb.de
      
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Datum: 01.12.2010 - 08:34 Uhr
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